FAQ Scheidung: Fragen und Antworten zur Scheidung

Scheidungsantrag

 Zur Scheidung gibt es viele Fragen – hier die wichtigsten Scheidungsfragen

Bei einer Scheidung haben Ehepartner viele Fragen. Neben Fragen zum Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Trennungsjahr beschäftigt Menschen, die sich scheiden lassen wollen letztlich auch die Frage, wie eine Scheidung abläuft und welche Scheidungskosten entstehen. Lesen Sie im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema Scheidung.

 Eine ganz wichtige Frage zur Scheidung: Wann kann man sich scheiden lassen?

Eine wichtige Voraussetzung für die Scheidung ist das Trennungsjahr. Eine Scheidung ist möglich, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. der Scheidung zustimmen.

Nach dem Trennungsjahr kann ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellen und der andere Ehepartner der Scheidung zustimmen. Stimmt der andere Ehepartner der Scheidung nicht zu und will die Ehe fortsetzen, dann ist eine Scheidung nach einer dreijährigen Trennung möglich.

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 Was bedeutet Trennung und ab wann beginnt die Trennung?

Sobald sich die Ehepartner entschließen, zukünftig getrennte Wege gehen zu wollen, beginnt die Trennung. Für die Trennung ist es wichtig, dass die Ehepartner keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen. Es darf also nicht mehr „Tisch und Bett“ geteilt werden. Meist zieht ein Ehegatte in eine neue Wohnung. Eine Trennung kann aber auch innerhalb der Wohnung vollzogen werden. Dann ist es wichtig, dass es für jeden Ehepartner einen räumlich getrennten Bereich gibt. Die Ehepartner dürfen in der Wohnung kein gemeinsames Leben mehr führen und auch keine Gemeinsamkeiten in einzelnen Lebensbereichen haben. Jeder Ehepartner muss für sich eine eigene Haushaltskasse führen. Kochen, waschen etc. muss während der Trennungszeit jeder für sich allein.

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Wer während der Trennungszeit noch mit seinem Ehepartner in der gleichen Wohnung wohnt, setzt sich allerdings einer Gefahr aus. Es könnte sein, dass der andere Ehepartner sich nicht scheiden lassen möchte und behauptet, dass eine Trennung tatsächlich nicht stattgefunden hat. Vor Gericht gilt, dass derjenige, der angibt, getrennt zu sein, dies im Zweifel auf beweisen muss. Den Zeitpunkt der Trennung kann man z.B. beweisen, indem man Zeugen für die Trennung hat oder aber mit den anderen Ehepartner in einem Vertrag den Zeitpunkt der Trennung festhält.

Kommt es während der Trennungszeit zu kurzen Versöhnungsversuchen, in denen die Ehepartner wieder zusammenleben, dann wird die Trennungszeit hierdurch nicht unterbrochen, wenn die Versöhnungsversuche nicht länger als drei Monate andauern.

Neben der eigentlichen Trennung ist auch der Trennungswille eine wichtige Voraussetzung. Zumindest ein Ehegatte sollte die Trennung wollen und auch vollziehen.

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 Die Frage nach dem Ablauf der Scheidung: Wie läuft eine Scheidung ab?

Eine wichtige Frage, die sich Scheidungswillige stellen, ist der Ablauf der Scheidung und die Dauer der Scheidung. Beides können Sie teils selbst beeinflussen. Sobald das Trennungsjahr vorbei ist, können Sie einen Scheidungsantrag beim Gericht einreichen. Für eine Scheidung ist das Familiengericht zuständig. Der Scheidungsantrag muss von einem Anwalt ausgearbeitet und beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Das Familiengericht stellt dann den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zu.

Mit der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten wird das Familiengericht den anderen Ehegatten auch auffordern, anzugeben, ob er ebenfalls geschieden werden will. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen könnten, wird es einen Verhandlungstermin für die Scheidung anberaumen.

Zu dem Verhandlungstermin vor dem Familiengericht müssen beide Ehepartner erscheinen. In der mündlichen Verhandlung, dem sog. Scheidungstermin wird das Scheidungsgericht prüfen, ob die Angaben der Ehepartner stimmen und ob das Trennungsjahr abgelaufen ist. Das Gericht fragt die Ehepartner, ob sie die Ehe nicht mehr fortsetzen wollen. Bejahen die Ehegatten dies, so wird das Amtsgericht per Beschluss die Ehe scheiden (Scheidungsbeschluss).

Gegen den Scheidungsbeschluss können die Ehegatten Rechtsmittel einlegen. Legen Sie innerhalb der Rechtsmittelfrist kein Rechtsmittel ein, so wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig und die Ehe ist geschieden.

 Die Frage nach dem Anwalt bei der Scheidung: Müssen beide Ehegatten bei der Scheidung einen Anwalt haben?

Wer sich scheiden lassen will, stellt sich auch immer die Frage nach dem Anwalt. Braucht jeder Ehegatte unbedingt einen Anwalt? Nein, das ist nicht notwendig. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte einen Anwalt hat. Einen Rechtsanwalt benötigen Sie aber mindestens für die Scheidung, denn der Scheidungsantrag kann bei dem zuständigen Gericht nur durch einen Anwalt eingereicht werden. Beachten sie aber, dass ein Anwalt auch nur einen Ehepartner vertreten darf. Ein gemeinsamer Anwalt für beide Ehepartner ist bei der Scheidung nicht erlaubt. Eine Scheidung ohne Anwalt ist also nicht möglich.

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 Was versteht man unter „Scheidungsverbund“?

Wenn der Scheidungsantrag gestellt wird, dann entscheidet das Familiengericht nur über die Scheidung als solche sowie auch von Amts wegen über den Versorgungsausgleich.

Das Gericht trifft also zunächst keine Entscheidungen über das Sorgerecht, den Unterhalt, das Umgangsrecht. Allerdings können Sie über Ihren Anwalt beim Gericht entsprechende Anträge stellen, so dass das Gericht auch hierüber entscheidet. Es entscheidet dann neben der Scheidung z.B. auch über das Sorgerecht über die minderjähren Kinder oder den Zugewinnausgleich in einem „Verbund“.

Das Gericht kann im Scheidungsverbund z.B. über folgende Dinge entscheiden: Sorgerecht für die minderjährigen Kinder, Umgangsrecht, Kindesunterhalt für die minderjährigen Kinder, Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Regelungen über Rechte an Ehewohnung und Hausrat.

 Was ist der Versorgungsausgleich?

Von Amts wegen entscheidet das Familiengericht bei der Scheidung über den Versorgungsausgleich. Beim Versorgungausgleich geht es um die Versorgungsanwartschaften beider Ehegatten, die während der Ehezeit erworben wurden, z.B. Anwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die verschieden hohen Rentenanwartschaften (Rentenansprüche) für die Altersrente, die die Ehepartner während der Ehe erworben haben, sollen mit dem Versorgungsaugleich ausgeglichen werden. In der Regel haben Arbeitnehmer Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte Ansprüche aus der Beamtenversorgung und Freiberufler wie Ärzte, Anwälte etc. zahlen ihre Beiträge in eine berufsständisches Versorgungskasse ein.

Das Scheidungsgericht wird die Ehegatten auffordern, Angaben über ihre Versorgungen zu machen und sie bitten entsprechende Formulare auszufüllen. Danach holt das Familiengericht bei den Versorgungsträgern die entsprechenden Auskünfte zur Durchführung des Versorgungsausgleiches ein.

Zu beachten ist: Durch einen notariellen Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder auch durch gerichtliche Vereinbarung kann der Versorgungsaugleich ausgeschlossen sein.

 Sorgerecht und Umgangsrecht – was ist der Unterschied?

Die Scheidungsfrage nach dem Sorgerecht bzw. Umgangsrecht beschäftigt ganz viele Ehepaare, die sich scheiden lassen. Zunächst einmal: Sorgerecht und Umgangsrecht sind unterschiedliche Dinge. Bei Kindern, die während der Ehe geboren werden, haben in der Regel beide Ehegatten das Sorgerecht. Man spricht diesbezüglich vom gemeinsamen Sorgerecht. Bei nichtehelichen Kindern hat zunächst immer die Mutter das Sorgerecht über das Kind. Die Mutter kann allerdings beim Jugendamt eine Erklärung über die gemeinsame Sorge mit dem Vater abgeben.

Solange die Ehepartner bei der Scheidung keine Anträge über das Sorgerecht stellen, ändern die Trennung und die Scheidung nichts an dem gemeinsamen Sorgerecht der Eltern. Auch nach der Scheidung habe beide (geschiedenen) Ehegatten das gemeinsame Sorgerecht.

Das muss allerdings nicht so sein. Auf Antrag kann das Gericht bei der Scheidung das Sorgerecht auch auf einen Elternteil allein übertragen.

Das Umgangsrecht verfolgt den Zweck, die Bindung zwischen Kind und dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zu fördern. Im Vordergrund sollte immer das Kindeswohl dienen. Bei dem Umgangsrecht sind daher einige Umstände zu berücksichtigen: Alter des Kindes, die Entfernung der Wohnorte der Eltern, Arbeitszeiten der Eltern, Bedürfnisse des Kindes, etc.

Es kommt vor, dass sich die Eltern über das Umgangsrecht nicht einigen können. In einem solchen Fall kann das Jugendamt kontaktiert werden, dass hinsichtlich einer Lösung vermitteln wird. Kommt auch mithilfe des Jugendamts keine Einigung der Eltern über das Umgangsrecht zustande, so kann ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden, über das Umgangsrecht zu entscheiden. Aber auch das Familiengericht wird zunächst versuchen eine einvernehmliche Regelung mit den Eltern zu treffen. Ist dies nicht möglich, so wird das Familiengericht eine per Beschluss über das Umgangsrecht entscheiden.

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 Kindesunterhalt – was muss man dazu wissen?

Beim Kindesunterhalt wird zwischen dem sogenannten Betreuungsunterhalt und dem Barunterhalt unterschieden.

Das Elternteil, bei dem das Kind lebt, erbringt den Betreuungsunterhalt. Betreuungsunterhalt bedeutet in diesem Fall also Erziehung und Betreuung des Kindes.

Das andere Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, erbringt den Barunterhalt. Der Barunterhalt besteht in der Zahlung von Geld. Die Höhe des Barunterhalts berechnet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle.

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 Was ist der Ehegattenunterhalt?

Beim Ehegattenunterhalt ist zwischen dem Trennungsunterhalt (bis zur Rechtskraft der Scheidung) und dem nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt, Scheidungsunterhalt), der nach rechtskräftiger Scheidung zu zahlen ist, zu unterscheiden: Während der Trennungsunterhalt für die Zeit von der Trennung bis zum Eintritt der Rechtskraft der Scheidung verlangt werden kann, besteht der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ab dem Eintritt der der Rechtskraft der Scheidung.

Der Trennungsunterhalt (Unterhalt für die Zeit bis zur Scheidung) muss in einem gesonderten Antragsverfahren geltend gemacht werden.

Der nacheheliche Unterhalt, also der Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung, kann im Scheidungsverbund geltend gemacht werden oder auch in einem isolierten Verfahren.
Beachten Sie, dass beide Ansprüche gesondert geltend gemacht werden müssen. Der Trennungsunterhalt wandelt sich nach der Scheidung also nicht automatisch in den Geschiedenenunterhalt um.

 Die Frage nach den Kosten der Scheidung

Schließlich treibt alle Scheidungswilligen die Frage nach den Kosten der Scheidung um. Wie hoch die Scheidungskosten sind, kann hier nicht pauschal mit einem Betrag beantwortet werden. Die Scheidungskosten hängen nämlich von vielen verschiedenen Faktoren ab. Ein Service unserer Kanzlei ist, dass wir Ihnen gern vorab einen Kostenvoranschlag über die Scheidungskosten erstellen. An dieser Stelle sei auch auf die Möglichkeit der Verfahrenkostenhilfe hingewiesen. Wer über nur geringe finanzielle Möglichkeiten verfügt, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie natürlich hierbei und stellt die entsprechenden Anträge.

 Konnten wir Ihre Fragen zur Scheidung beantworten?

Wir hoffen, dass wir Ihnen die wichtigsten Scheidungsfragen beantworten konnten. Wenn Sie weitere Fragen zur Scheidung haben, dann nutzen Sie doch die Möglichkeit der kostenlosen Erstanfrage.

21 Kommentare

  1. Nora

    Meine Schwester wird bald eine Scheidung beantragen. Ich mache mich um die Kinder sorgen, man weiß nie, wie sie den Prozess bearbeiten werden. Ich wusste nicht, dass man eine Tabelle nutzen kann, um die Höhe des Barunterhalts zu rechnen. Interessant, man kann sich schon eine Idee machen.

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  2. Julia Schwarzmann

    Meine Tochter hat leider entschlossen, sich scheiden zu lassen. Sie ist schon auf der Suche nach einem guten Anwalt für Scheidungen und ich möchte sie auch durch das ganze Prozess unterstützen. Danke erstmal für die Erklärung des Trennungsjahres, vielleicht kann sie während dieser Zeit zu uns zurückziehen.

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  3. Joachim Hussing

    Danke für den Beitrag zu Scheidung. Ich habe lange gesucht, um hilfreiche Informationen dazu zu finden, weil sich meine Schwester dafür sehr interessiert. Sie und ihr Mann sind immer wütend aufeinander und sie denken über eine Scheidung nach. Die Infos hier werde ich ihr mal weitergeben.

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  4. Florian

    Gut zu wissen, dass es ausreichend ist, wenn nur ein Ehegatte einen Anwalt hat. Ich habe mich für eine Scheidung entschieden und lese über das Thema, um das ganze Verfahren besser durchzuführen. Ich werde auf jeden Fall das mit meinem Mann besprechen. Danke!

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  5. Marcus

    Da meine Oma gerne mehr zum Thema scheidung wissen wollte und sie den PC nicht bedienen kann, bin ich echt froh, dass ich diesen Artikel gefunden habe. Die Informationen werden meine Oma interessieren. Jetzt wo ich das alles lese, bin ich auch interessiert.

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  6. Callum Palmer

    Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Familienrecht und Scheidung. Ich bin sicher, dass Sie mir dabei geholfen haben. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was ich tun muss. Denn diese Informationen sind genau das, was ich gesucht habe.

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  7. Florian

    Ich wusste nicht, dass die Scheidung nur nach 3 Jahren möglich ist, wenn der Ehepartner nach dem Trennungsjahr der Scheidung nicht zustimmt. Ich möchte mich von meiner Frau trennen und informiere mich daher über das Verfahren. Am besten werde ich mich an einen Anwalt wenden. Danke für den Beitrag!

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  8. Noah Dadrich

    Das wusste ich nicht, wenn der andere Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt und die Ehe weiterführen will. Dann ist die Scheidung nach einer dreijährigen Trennung möglich. Das ist eine lange Zeit. Ich war nie verheiratet, möchte aber eines Tages heiraten.

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  9. Katherine Fischer

    Der Beitrag zum Thema Scheidung ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Das ist interessant, dass ein Anwalt nur einen Ehepartner vertreten darf, obwohl nur ein Ehegatte einen Anwalt braucht.

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  10. Aaron

    Gut zu wissen, dass ein Anwalt für beide Ehegatten ausreichend ist. Ich dachte, dass jede Partei einen Anwalt haben sollte. Das wird uns einige Scheidungskosten sparen. Danke für den Beitrag, sehr informativ!

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  11. Aaron

    Gut zu wissen, dass ein Anwalt bei einer Scheidung ausreichend ist. Ich dachte, dass jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt brauchte! Das wird mir einige Kosten sparen. Danke!

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  12. Aaron

    Gut zu wissen, dass ein Anwalt bei einer Scheidung ausreichend ist. Ich dachte, dass jeder Ehegatte einen Anwalt brauchte. Ich möchte mich scheiden lassen und informiere mich daher zum Thema. Dein Beitrag hat mir einen guten Überblick zum Thema angeboten. Danke!

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  13. Theo Schumacher

    Beim Thema Recht ist es durchaus sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dem kann man dann gezielt Fragen stellen und sich Hilfe holen. Recht kann wirklich kompliziert werden, wann es um die Familie geht. Daher soll man Unterstützung suchen.

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  14. M. S.

    Danke für die Info, dass die Trennung auch innerhalb einer gemeinsamen Wohnung vollzogen werden kann. In Städten wie Kiel ist es manchmal nicht einfach, schnell eine neue Bleibe zu finden. Ich habe mich mit meiner noch-Frau so geeinigt, dass der, der zuerst eine neue Wohnung findet, auszieht. Wir wollen eigentlich beide raus aus der Wohnung. Wir nehmen uns einen Anwalt für die Scheidung und hoffen, das schnell über die Bühne zu bekommen.

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  15. Nora

    Gut zu wissen, dass ein Anwalt bei einer Scheidung ausreichend ist. Ich dachte, dass jeder Ehegatte einen Anwalt brauchte! Ich werde mich scheiden lassen und informiere mich zum Thema, um einen besseren Überblick über den ganzen Ablauf zu bekommen. Vielen Dank für den Beitrag!

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  16. Aaron

    Gut zu wissen, dass nur ein Rechtsanwalt bei einer Scheidung ausreichend ist. Ich dachte, dass jeder Ehegatte einen Anwalt brauchte! Ich werde mich scheiden lassen und informiere mich zum Thema. Dein Beitrag hat mir einen guten Überblick über den ganzen Ablauf angeboten. Danke!

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  17. Theo Schumacher

    Danke für diese FAQ über Scheidung! Man kann viele Fragen darüber haben. Dieser Artikel soll einem helfen, Antworten zu finden.

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  18. Tyler Padleton

    Vielen Dank für die ganzen Hinweise, worauf man bei einer Scheidung achten muss. Mein Bruder will sich von seiner Frau scheiden lassen und weiß noch nicht genau, was er alles im Prozess beachten muss. Er wird sich demnächst auch einen Rechtsanwalt für Scheidung suchen. Gut zu wissen, dass man beim Kindesunterhalt zwischen Betreuungsunterhalt und Barunterhalt unterscheidet.

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  19. Natalie Brandner

    Ich möchte mich von meinem Mann scheiden lassen und erkunde mich gerade über den ganzen Ablauf. Mir war nicht bewusst, dass eine Scheidung erst nach einem Trennungsjahr erfolgen kann. Ich werde darüber nochmal mit meinem Anwalt für Familienrecht sprechen, welche Möglichkeiten ich vielleicht für eine schnellere Scheidung habe.

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  20. Leopold Müller

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Scheidung. Gut zu wissen, dass man vor dieser das Scheidungsjahr durchlaufen muss, außer es gibt Gründe dafür, dass diese nicht zumutbar ist. Ich denke, in so einem Fall kann es sich lohnen, sich mit einem Anwalt für Scheidungsrecht auseinanderzusetzen.

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  21. Jan Dijkstra

    Interessant, dass eine Trennung auch ohne Probleme innerhalb der Wohnung vollzogen werden kann. Ich lebe seit ungefähr einem Jahr von meinem Mann getrennt und wir wollen uns beide scheiden lassen. Dafür werde ich mir einen eigenen, kompetenten Scheidungsanwalt suchen.

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