Kein neuer Mietvertrag im Rahmen eines Ehe­wohnungs­zuweisungs­verfahrens während des Getrenntlebens der Ehegatten – OLG Zweibrücken, Az. 2 WF 50/89

InhaltsverzeichnisKein neuer Mietvertrag im Rahmen eines Ehe­wohnungs­zuweisungs­verfahrens während des Getrenntlebens der Ehegatten – OLG Zweibrücken, Az. 2 WF 50/89

Kann bereits während des Getrenntlebens der Vermieter verpflichtet werden, den Mietvertrag hinsichtlich der Ehewohnung mit einem Ehegatten neu zu fassen? Dies musste das Oberlandesgericht Zweibrücken, Az. 2 WF 50/89 entscheiden.

Leitzsatz des Oberlandesgerichts Zweibrücken, Az. 2 WF 50/89:

Ist ein Ehegatte als Vertragspartei (Mieter) an dem die Ehewohnung betreffenden Mietvertrag beteiligt, so kann während des Getrenntlebens der Parteien eine über die Benutzung der Wohnung hinausgehende Regelung der Rechtsverhältnisse, insbesondere eine Umgestaltung des Mietvertrages nicht verlangt werden. Das gilt auch, wenn der andere Ehegatte kein Interesse mehr an der Benutzung der Ehewohnung hat.

 Sachverhalt

In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Ehefrau nach dem Auszug des Ehemanns aus der Ehewohnung mittels eines Antrags auf Zuweisung der Ehewohnung erreichen, dass zwischen ihr und dem Vermieter der Wohnung ein Mietvertrag zustande kommt. Der Ehemann als Mieter war damit einverstanden und gab an, kein Interesse mehr an der Ehewohnung zu haben. Das Amtsgericht Ludwigshafen wies den Antrag zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Ehefrau.

 Umgestaltung eines Mietvertrags während Getrenntlebens der Ehegatten mittels Ehewohnungszuweisungsverfahren unzulässig

Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde der Ehefrau zurück. Eine Umgestaltung des Mietvertrags mittels eines Ehewohnungszuweisungsverfahrens gemäß § 1361b BGB während des Getrenntlebens der Eheleute komme nicht in Betracht.

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 19.06.1989 – 2 WF 50/89 –
Diese Entscheidung betrifft folgende Rechtsgrundlage: § 1361b BGB
(FamRZ 1990, 55)

 Weitere Informationen

Die Ehewohnung bei Trennung und Scheidung (Hintergrundtext).