Scheidungsstatistik 2024: ca. 129.300 Scheidungen

Scheidungsstatistik 2014

Laut Scheidungsstatistik 2024 wurden im Jahr in Deutschland rund 129.300 Ehen geschieden. Diese Zahl entsprach in etwa dem Niveau des Vorjahres, das bereits den niedrigsten Stand seit der deutschen Wiedervereinigung markierte (+0,3 % oder 329 Scheidungen mehr). Der langfristige Trend zeigt, dass seit 2003 die Zahl der Scheidungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, tendenziell rückläufig ist. Im Vergleich zu 2003 betrug der Rückgang bis 2024 39,6 %.

 Zahl der Eheschließungen in 2024

Auch die Zahl der Eheschließungen zeigt langfristig eine abnehmende Tendenz. Es wurden 2024 349.200 Ehen geschlossen, was einem Rückgang von 3,3 % oder 11.800 Eheschließungen im Vergleich zu 2023 entspricht. Aufteilung nach Geschlecht:

  • Ehen zwischen Mann und Frau: 340.400 (ein Rückgang gegenüber 351.800 im Jahr 2023).

  • Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts: 8.800 (ein Rückgang gegenüber 9.200 im Jahr 2023).

 111.000 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen

Im Jahr 2024 war etwas mehr als die Hälfte (50,8 % oder rund 65.700) der geschiedenen Ehepaare in Deutschland Eltern minderjähriger Kinder. Unter diesen geschiedenen Paaren mit minderjährigen Kindern war laut Scheidungsstatistik 2024 die Verteilung wie folgt:

  • Ein Kind: 48,0 % der Paare

  • Zwei Kinder: 40,0 % der Paare

  • Drei oder mehr Kinder: 12,0 % der Paare

Dieser Trend setzt die langfristige Entwicklung fort: Der Anteil der Scheidungen mit nur einem Kind ist rückläufig, während der Anteil der Scheidungen mit zwei oder mehr Kindern zunimmt.

 Betroffene Kinder

Insgesamt waren im Jahr 2024 etwa 111.000 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

 Scheidung oft nach 1 Jahr Trennungszeit

Die meisten Scheidungen fanden nach einer Trennungszeit von einem Jahr statt.

  • 80,5 % der geschiedenen Ehen wurden nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden.

  • 18,5 % wurden nach einer dreijährigen Trennung geschieden. In diesen Fällen wird juristisch unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

  • 1,0 % entfielen auf Sonderregelungen, wie Scheidungen vor Ablauf des Trennungsjahres oder Scheidungen nach ausländischem Recht.

 Scheidungsantrag

Im Jahr 2024 zeigten die Antragsstellungen eine hohe Einigkeit unter den Ehepaaren:

  • Bei 90,0 % der Scheidungen wurde der Antrag mit der Zustimmung des Ehepartners oder der Ehepartnerin eingereicht.

  • Weitere 6,0 % der Anträge wurden von beiden Partnern gemeinsam gestellt.

  • Lediglich in 4,0 % der Fälle stimmte der andere Ehepartner dem gestellten Antrag nicht zu.

 Auflösung gleichgeschlechtlicher Ehen und Partnerschaften

 Scheidungen gleichgeschlechtlicher Ehen

Im Jahr 2024 ließen sich rund 1.500 gleichgeschlechtliche Paare scheiden.

  • Dies entspricht einem Anstieg um etwa 200 Fälle oder 18,1 % im Vergleich zum Vorjahr (2023).

  • Scheidungen gleichgeschlechtlicher Ehen machten 1,2 % aller Scheidungen im Jahr 2024 aus.

 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften

Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, beenden diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung.

  • Im Jahr 2024 wurden rund 500 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften erfasst.

  • Diese Zahl lag 19,6 % oder etwa 100 Fälle unter dem Wert des Vorjahres, was den fünften Rückgang in Folge darstellt.

 Hintergrund und Trend

Seit der Einführung der „Ehe für alle“ im Oktober 2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Dies führt zu einer zunehmenden Verschiebung der Auflösungsfälle: Die Zahl der Scheidungen (Ehe) steigt, während die Zahl der Aufhebungen (Lebenspartnerschaft) sinkt.

Die Zahlen stammen vom Statistischen Bundesamt.