Schlagwort Archiv: § 1565 BGB

Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahrs: Gericht muss bei verfrühtem Scheidungsantrag nicht Scheidungstermin zwecks Erreichens des Trennungsjahrs verlegen – AG Wismar, Az. 3 F 10/17

Grundsätzlich kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Verkürzung des Trennungsjahrs möglich. Es reicht aus, wenn die Eheleute zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht (Scheidungstermin) seit mindestens einem Jahr…
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