Niedrigstpreisgarantie für Scheidung

Niedrigstpreisgarantie

Wir von scheidung.services bietet Ihnen nicht nur Service sondern auch eine Niedrigstpreisgarantie für Ihre Scheidung.

Wir berechnen für Ihre Scheidung den geringst möglichsten Preis.

Preisdumping machen wir aber nicht. Wir halten uns an Recht & Gesetz und möchten Ihnen als Ihr Anwalt eine gute Dienstleistung erbringen. Lesen Sie hier mehr über unsere Niedrigstpreisgarantie:

Günstiger Anbieter für Scheidung gesucht?

Die Scheidung ist mit finanziellen Einbußen verbunden. Nicht nur die Miete für eine zweite Wohnung muss bezahlt werden, auch müssen teils neue Möbel und neuer Hausrat angeschafft werden. Das geht ins Geld. Wir von scheidung.services verstehen daher nur allzugut, wenn Sie die Scheidungskosten möglichst niedrig halten wollen.

Sie müssen nicht weiter im Internet nach einem günstigeren Anbieter suchen, weil wir Ihnen eine Niedrigstpreisgarantie geben.

Unsere Niedrigstpreisgarantie gilt im Rahmen des rechtlich Möglichen und Zulässigen. Wir halten uns natürlich an Recht & Gesetz.

Unsere Niedrigstpreisgarantie

Wir garantieren Ihnen zu jedem Zeitpunkt alles zu unternehmen, um Ihr Scheidungsverfahren unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Kostenvorschriften so kostengünstig wie überhaupt möglich durchzuführen!

So sparen Sie:

  1. Ihre Scheidung wird zu den geringst möglichsten Kosten abgerechnet
  2. Scheidungskostenreduktion durch Verbindlichkeiten + Unterhaltspflichten
  3. Scheidungskostenreduktion durch einvernehmliche Scheidung
  4. Bei einvernehmlicher Scheidung 50% Anwaltskosten sparen (nur 1 Anwalt)

Wir wollen Ihnen auch genau erläutern, was Sie von uns erwarten dürfen:

1. Ihre Scheidung wird zu den geringst möglichsten Kosten abgerechnet

Für Ihre Scheidung berechnen wir als Anwaltskosten nur eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr sowie eine Auslagenpauschale von 20,- Euro. Diese Kosten sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgeschrieben. Kein Anwalt darf diese Kosten unterschreiten. Anwälte können aber z.B. mehr Kosten abrechnen, was wir nicht tun. Findet die Scheidung an einem anderen Ort statt, berechnen einige Anwälte Abwesenheitskosten, evtl. sogar Übernachtungskosten etc. Egal vor welchem Gericht Ihre Scheidung in Deutschland stattfindet, Reisekosten, Abwesenheitsgelder etc. müssen Sie für unseren Anwalt nicht bezahlen.
Manche Anwälte rechnen die Scheidung auch per Honorarvereinbarung ab, was natürlich noch teurer ist. Wir rechnen zu den günstigen gesetzlichen Mindestsätzen für Anwälte ab.

Tipp: Wir von scheidung.services erstellen Ihnen gern einen Kostenvoranschlag über Ihre Scheidungskosten.

2. Scheidungskostenreduktion durch Verbindlichkeiten + Unterhaltspflichten

Es gibt einige Faktoren, mit denen man den Verfahrenswert der Scheidung und damit die Scheidungskosten senken kann (z.B. Unterhaltspflichten für Kinder oder Verbindlichkeiten für Kredite). Wir fragen Sie explizit nach diesen Faktoren. Wenn wir den Scheidungsantrag beim Gericht einreichen, weisen wir auf diese Faktoren hin. So haben Sie die Möglichkeit, dass der Verfahrenswert der Scheidung sinkt. Im Übrigen gilt, dass der Verfahrenswert vom Gericht festgesetzt wird und wir alles tun, damit das Gericht ihn möglichst niedrig ansetzt.

Wie hoch sind in Ihrem Fall die Scheidungskosten? Ich erstelle Ihnen gern einen Kostenvoranschlag.

3. Scheidungskostenreduktion durch Online-Scheidung bzw. einvernehmliche Scheidung

Die meisten Online-Scheidungen sind so genannte einvernehmliche Scheidungen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung senken manche Familiengerichte in Deutschland den Verfahrenswert der Scheidung um 20% bis 30%, wodurch die Scheidungskosten insgesamt geringer werden.
Sofern die Möglichkeit besteht, werden wir beim Gericht die Reduzierung des Verfahrenswerts beantragen. Aber wir sind ehrlich zu Ihnen: Diese Verfahrenswertreduzierung gibt es nur bei wenigen Gerichten in Deutschland. Die Verfahrenswertreduzierung bei der einvernehmlichen Scheidung liegt im Ermessen des Gerichts. Wir können hierfür daher keine Garantie abgeben.

4. Bei einvernehmlicher Scheidung 50% Anwaltskosten sparen (nur 1 Anwalt)

Normalerweise hat jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt bei der Scheidung. Wenn mit Ihrem Ehepartner über die Scheidung in wesentlichen Punkten Einigkeit besteht, dann nutzen Sie die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung. Die einvernehmliche Scheidung ist günstiger, weil sich nur ein Ehepartner einen Anwalt nimmt. Sie sparen sich damit die Kosten für den zweiten Anwalt. Damit sinken die Anwaltskosten also um die Hälfte.

Sie haben schon ein Angebot für Ihre Scheidung?

Senden Sie uns Ihr Angebot. Wir überprüfen es kostenfrei auf Seriosität und rechtliche Zulässigkeit. Vielleicht können wir Ihr Angebot – im Rahmen des rechtlich Zulässigen – unterbieten.


Hilfe und Informationen zur Scheidung

Wir von scheidung.services bieten Ihnen gern unsere Hilfe und Vertretung bei Ihrer Scheidung an und freuen uns auf ein Feedback von Ihnen.

Hat Ihnen der Artikel gefallen - oder sind noch Fragen offen?

Rufen Sie uns bei Fragen doch einfach an (Tel. 030 / 31 00 44 00), oder fordern Sie hier eine kostenfreie Erstinformation an.

Wer ist scheidung.services?

scheidung.services ist ein Angebot folgender Rechtsanwaltskanzlei:

SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH
Kurfürstendamm 36
10719 Berlin
Tel.: (030) 31 00 44 00
E-Mail: info@si-recht.de
Info: Wir beraten und vertreten Mandanten aus ganz Deutschland. Sie müssen nicht in Berlin wohnen.

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