InhaltsverzeichnisKeine Angst vor Scheidung – worauf es wirklich ankommt
Viele, die sich mit dem Gedanken tragen, sich scheiden zu lassen, sind verunsichert oder haben gar Angst vor Scheidung.
Angst vor Scheidung ist unbegründet
Als Scheidungswillige oder Scheidungswilliger weiß man oft nicht genau, wie eine Scheidung abläuft, welche Lebensbereiche von der Scheidung betroffen sind und wie hoch die Kosten der Scheidung sind.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei möchte Ihnen mit diesem Text und dieser Webseite zum Thema Scheidung die Angst vor der Scheidung nehmen und Ihnen Antworten auf die brennendsten Fragen zur Scheidung geben.
Die Scheidung
Wer sich scheiden lassen möchte, der wendet sich an einen Anwalt für Scheidungsrecht, denn den Scheidungsantrag vor dem Scheidungsgericht (Familiengericht) kann nur ein Rechtsanwalt einreichen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt und vertritt Sie gern bei Ihrer Scheidung. Sie können uns ganz unkompliziert und zunächst auch unverbindlich online beauftragen. Wir melden uns dann bei Ihnen und besprechen Ihre Fragen und Sorgen.
Wenn Sie uns dann später verbindlich mit Ihrer Scheidung beauftragen, dann arbeiten wir für Sie den Scheidungsantrag aus. Diesen Scheidungsantrag reichen wir für Sie beim für Sie zuständigen Familiengericht ein. Wir arbeiten deutschlandweit und können Sie auch deutschlandweit vertreten. Liegen die Voraussetzungen der Scheidung vor, dann beschließt das Familiengericht die Scheidung per Beschluss (früher: Urteil oder auch Scheidungsurteil).
Bei der Scheidung selbst, prüft das Gericht zunächst nur, ob die Eheleute die Scheidung wollen und ob die Trennungszeit (1 bzw. 3 Jahre) eingehalten worden ist. Lesen Sie hier den Scheidungsablauf im Detail.
Die Scheidungsfolgesachen
Neben der eigentlichen Scheidung gibt es sogenannte Scheidungsfolgesachen, die geregelt werden müssen. Ihr Rechtsanwalt wird Sie hierzu beraten, so dass Sie keine Angst vor Scheidung zu haben brauchen. Sinnvoll kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung sein.
Während der Ehe gibt es zwischen den Ehepartnern viele Lebensbereiche, die eng miteinander verzahnt sind und die nach der Scheidung getrennt werden müssen bzw. sollen. Das betrifft z.B. das Thema Wohnung. Bei der Scheidung muss geklärt werden, was mit der früheren Ehewohnung geschehen soll. Wer soll ausziehen? Wer übernimmt die Ehewohnung. Auch über Haushaltsgegenstände müssen Regelungen getroffen werden. Wer bekommt die Waschmaschine und wer kauft sich eine neue Waschmaschine?
Auch das Thema Vermögen muss geklärt werden. Wie soll das Vermögen aufgeteilt werden. Es ist zu klären, ob ein so genannter Zugewinnausgleich zu erfolgen hat, also ob ein Ehegatte dem anderen von seinem während der Ehe erworbenen Vermögen etwas abgeben muss.
Auch das Thema Unterhalt muss geprüft werden. Kann jeder Ehegatte nach der Scheidung für sich allein sorgen oder muss ein Ehepartner dem anderen Ehegattenunterhalt zahlen. Ein wichtiger Punkt, den das Familiengericht immer automatisch von sich aus prüft, ist der Versorgungsausgleich. Beim Versorgungsausgleich prüft das Gericht die Altersvorsorge. Es sollen mit dem Versorgungsausgleich Nachteile ausgeglichen werden, die dadurch entstanden sind, weil ein Ehegatte während der Ehe mehr Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hat als der andere.
Neben Ehewohnung, Hausrat und den finanziellen Fragen müssen auch Regelungen zu gemeinsamen Kindern getroffen werden. Wie sieht es mit dem Sorgerecht für das Kind oder die Kinder aus? Bei welchem Elternteil sollen die Kinder wohnen. Sind sich die Eltern diesbezüglich einig oder besteht Streit?
Wenn Streit zwischen den Ehepartnern hinsichtlich des Sorgerechts und des Umgangsrechts besteht, so kann diesbezüglich auch das Familiengericht hierüber entscheiden. Beim Sorgerecht wird das Familiengericht dann entscheiden, welcher Ehegatte für die wesentlichen Belange der Kinder zuständig sein soll und wo die Kinder leben werden. Der andere Ehegatte, bei dem die Kinder nicht leben, hat ein Umgangsrecht mit den Kindern. Das Gericht kann auch das Umgangsrecht regeln, wenn die Eltern auch hierüber in Streit sind. Das Familiengericht entscheidet dann, wie und unter welchen Bedingungen das Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, diese sehen darf.
Letztlich kann das Familiengericht dann auch über den Kindesunterhalt entscheiden. Derjenige Ehepartner, bei dem die Kinder bleiben, leistet den sogenannten Naturalunterhalt. Der andere Ehegatte ist dann zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet.
Hinsichtlich der Scheidungsfolgesachen befasst sich das Gericht von Amts wegen nur mit dem Versorgungsausgleich. Nur wenn die Ehegatten besondere Anträge stellen, entscheidet das Gericht auch zur Ehewohnung, Hausrat, Sorgerecht, Umgangsrecht etc.
Die Scheidungskosten
Die Scheidungskosten sind klar geregelt. Grundlage für die Scheidungskosten ist der Verfahrenswert (§ 3 FamGKG). Maßstab für den Verfahrenswert sind die Einkommen der Ehepartner, das Vermögen der Eheleute und der Versorgungsausgleich.
Je höher der Verfahrenswert ist, desto höher sind die Scheidungskosten. Da die Berechnung der Scheidungskosten nicht ganz einfach ist, bietet unsere Rechtsanwaltskanzlei Ihnen den Service, die voraussichtlichen Scheidungskosten kostenfrei und unverbindlich berechnen zu lassen.
Die Scheidungskosten können steigen, wenn das Gericht auch über Folgesachen (z.B. Ehewohnung, Hausrat, Unterhalt, Sorgerecht) entscheiden muss. Das bedeutet also, dass es auch von den Ehepartnern abhängt, wie teuer eine Scheidung wird. Wenn die Ehepartner sich über die Scheidungsfolgesachen einig sind (sogenannte einvernehmliche Scheidung) und das Gericht z.B. nicht über die Ehewohnung oder das Sorgerecht entscheiden muss, sind die Scheidungskosten niedriger.
Im Idealfall – wenn sich die Ehepartner über die Scheidung einig sind – nimmt sich auch nur ein Ehegatte einen Anwalt für die Scheidung. Der andere Ehegatte braucht dann vor Gericht nur noch der Scheidung zuzustimmen und sich keinen eigenen Anwalt zu nehmen.
Die durchschnittlichen Scheidungskosten
Oft erhalten wir die Frage, wie hoch durchschnittlich die Scheidungskosten sind. Das zu beantworten ist schwierig. In der Regel ist mit 1.500,- Euro bis 2.500,- Euro Anwaltskosten zu rechnen. Daneben gibt es noch die Gerichtskosten. Damit haben Sie einen Anhaltspunkt. Die Kosten können in Ihrem Fall aber auch höher oder niedriger sein. Am besten lassen Sie sich die Scheidungskosten unverbindlich berechnen.
Die Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung
Bei finanziellen Schwierigkeiten eines oder beider Ehegatten besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Bewilligt das Gericht Verfahrenskostenhilfe so muss der betroffene Ehegatte im besten Fall weder Gerichtskosten noch Anwaltsgebühren bezahlen. Können beide Ehepartner bei der Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragen, fallen für beide auch keine Kosten an. Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung kann daher zu erheblichen Kosteneinsparungen führen.
Angst vor Scheidung muss nicht sein
Wenn Sie Angst vor Scheidung haben, können Sie hierüber vertrauensvoll mit uns sprechen. Wir werden gern Ihre Fragen besprechen.