Informationen zur Scheidung und zum Scheidungsrecht

Sie wollen sich scheiden lassen?

Informieren Sie sich auf diesen Seiten rund um das Thema Scheidung. Gern vertreten wir Sie als Anwalt für Scheidung in Berlin und deutschlandweit.

In Deutschland wurden laut Scheidungsstatistik 2021 rund 142.800 Ehen geschieden. Lesen Sie auf unseren Seiten alles zum Thema Scheidungsrecht:

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Möglicherweise beschäftigen Sie sich heute zum ersten Mal mit dem Thema Trennung & Scheidung. Mit unserem kostenlosen Infopaket Scheidung können Sie sich schnell einen Überlick über das Thema verschaffen.

Unsere Themen zur Scheidung

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen umfassende Informationen zur Trennung und Scheidung. Die folgende alphabetische Liste hilft Ihnen schnell das Gewünschte zu finden:

Einvernehmliche Scheidung oder streitige Scheidung?

Die Gründe, sich scheiden zu lassen sind vielfältig. Einige Ehepartner trennen sich einvernehmlich bei anderen bricht der bekannte Rosenkrieg aus. Manche Ehen zerbrechen nach Jahrzehnten andere scheitern schon wenige Tage oder Monate nach der Hochzeit. Die Scheidung erfolgt in Deutschland nach bestimmten rechtlichen Regeln. So findet eine Scheidung immer vor dem Familiengericht im sogenannten Scheidungstermin statt. In diesem Termin prüft der Scheidungsrichter, ob die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen und ob sich die Ehepartner wirklich scheiden lassen möchten. Neben der eigentlichen Scheidung –also dem Scheidungsantrag – bedingt eine Scheidung einige Folgesachen, die zu klären sind. Scheidungsfolgesachen sind zum Beispiel:

Hier auf scheidung.services wollen wir Sie umfangreich und verständlich rund um das Thema Scheidung informieren. Bei Fragen können Sie einen kostenfreien Erstkontakt mit unseren Anwälten nutzen. Wir erläutern Ihnen auch, wie hoch die Scheidungskosten sind, wie der Scheidungsablauf ist und wie lange eine Scheidung dauert.

Ich sage Ihnen gern, was die Scheidung kostet. Ich empfehle Ihnen auch unser Infopaket.

Scheidung und Anwalt

Ist in Deutschland eine Scheidung ohne Anwalt oder mit nur einem Anwalt möglich? Diese Fragen stellen sich viele Scheidungswillige. Das deutsche Scheidungsrecht sieht vor, dass sich bei einer Scheidung zumindest ein Ehegatte durch einen Anwalt vertreten lässt. Dieser Anwalt nimmt die rechtlichen Interessen dieses Ehegatten wahr und reicht den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Wenn sich die Ehegatten in Bezug auf die Scheidung einig sind, dann kann der andere Ehegatte auf einen eigenen Rechtsanwalt verzichten. Einigkeit muss aber nicht nur bezüglich der eigentlichen Scheidung (dem Scheidungsantrag) bestehen, sondern auch bezüglich der Scheidungsfolgesachen. Vor Gericht braucht der Ehegatte, der keinen Anwalt hat, der Scheidung lediglich zuzustimmen. Für diese Zustimmung muss der Ehegatte nicht anwaltlich vertreten sein (vgl. § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG) Eine Scheidung ganz ohne Anwalt ist in Deutschland allerdings nicht möglich.

Einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung (manche sagen auch: einverständliche Scheidung) ist die kostengünstigste Scheidung. Mit der einvernehmlichen Scheidung sparen Sie aber nicht nur Scheidungskosten, sondern Sie sparen in der Regel auch Zeit, weil sie schneller ist. Für die einvernehmliche Scheidung müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen mindestens ein Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt leben. Das sogenannte Trennungsjahr muss spätestens im Scheidungstermin abgelaufen sein.
  • Sofern für die Ehe der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt, muss Einigkeit über den Zugewinnausgleich bestehen.
  • Sofern es gemeinsame Kinder gibt, müssen Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht geklärt sein.
  • Unterhaltsfragen müssen geklärt sein, der Kindesunterhalt und der Geschiedenenunterhalt (nachehlicher Unterhalt).
  • Der Hausrat muss zwischen den Eheleuten aufgeteilt sein.
  • Eine Vereinbarung über die Ehewohnung muss getroffen worden sein. Wer bewohnt nach der Scheidung die Ehewohnung oder wird diese aufgelöst?

Diese vorgenannten Fragen können Sie durch Vereinbarungen können bereits vor der Scheidung einvernehmlich und außergerichtlich klären.

Unterschied zwischen einvernehmlicher Scheidung und streitiger Scheidung

Im Vergleich zur streitigen Scheidung hat die einvernehmliche Scheidung einige Vorteile. In der Regel läuft die einvernehmliche Scheidung schneller ab. Das liegt zum einen daran, dass das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet wird, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen. Bei einer streitigen Scheidung sind mitunter auch mehrere Gerichtstermine notwendig, bis alle Streifragen geklärt werden können. Die einvernehmliche Scheidung erfolgt meist in nur einem Gerichtstermin an dessen Ende der Scheidungsrichter die Scheidung verkündet.

Wer trägt die Anwaltskosten und Gerichtskosten?

Grundsätzlich trägt jeder Ehegatte die Kosten für seinen von ihm beauftragten Rechtsanwalt selbst. Was passiert aber mit den Anwaltskosten, wenn im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt beauftragt wurde? Auch in diesem Fall trägt der Ehegatte, der den Anwalt mit der einvernehmlichen Scheidung beauftragt hat, die Anwaltskosten. Der Auftraggeber (Ehegatte) ist rechtlich der Kostenschuldner des Anwalts und muss diesen daher bezahlen. Die Ehepartner können allerdings unter sich vereinbaren, dass jeder die Hälfte der Anwaltskosten tragen soll. In diesem Fall teilen sie die Anwaltskosten später unter sich auf und der Ehegatte, der keinen Anwalt hatte, erstattet dem anwaltlich vertretenen Ehegatten die Hälfte der Anwaltskosten. Von den Anwaltskosten zu unterscheiden sind die Gerichtskosten. Egal ob ein oder zwei Anwälte bei der Scheidung beauftragt wurden, die Gerichtskosten sind hiervon getrennt zu betrachten. Derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht, muss zunächst die Gerichtskosten vorauszahlen. Später, wenn das Gericht die Scheidung ausspricht, entscheidet es auch über die Verteilung der Gerichtskosten unter den Ehegatten. Es entscheidet dann, dass jeder Ehegatte die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen hat. Derjenige Ehegatte, der mit Stellung des Scheidungsantrags die Gerichtskosten vorausbezahlt hat, kann dann aufgrund des Scheidungsurteils vom anderen Ehegatten die Hälfte der Gerichtskosten erstattet verlangen.

Anwaltszwang bei Scheidung

In Deutschland ist eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich. Das deutsche Scheidungsrecht sieht gemäß § 114 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vor, dass der Scheidungsantrag beim Gericht durch einen Anwalt gestellt werden muss. Der Anwaltszwang im Scheidungsrecht geht aus § 114 Abs. 1 FamFG hervor.  Dort steht: „Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen“. Der Anwaltszwang besteht in soweit für den Ehegatten, der die Scheidung einreicht.  Der andere Ehegatte, der z.B. bei der einvernehmlichen Scheidung der Scheidung lediglich zustimmen will, kann dies auch ohne Anwalt tun.  Nach dem Gesetz besteht für die Zustimmung zur Scheidung kein Anwaltszwang, vgl. § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG: „Der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf es nicht … für die Zustimmung zur Scheidung…“ Bei einer streitigen Scheidung benötigen allerdings beide Ehegatten einen Anwalt. Muss das Familiengericht z.B. auch über das Sorgerecht, die Ehewohnung oder andere Folgesachen entscheiden und wollen die Ehegatten diesbezüglich Anträge vor Gericht stellen, dann benötigen sie hierfür gemäß aus § 114 Abs. 1 FamFG zwingend einen Anwalt.

Scheidung einreichen

Die Ehe wird in Deutschland vor dem Familiengericht geschieden. Die Ehescheidung erfolgt nur auf Antrag eines der Ehegatten.Wenn Sie die Scheidung einreichen wollen, dann sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden und diesen mit der Vertretung im Scheidungsverfahren beauftragen. Die Kontaktaufnahme mit dem Scheidungsanwalt kann telefonisch erfolgen oder ganz einfach über ein Scheidungsformular im Internet. Bei Einreichen der Scheidung müssen dem Familiengericht die Daten zur eigenen Person sowie zur Person des Ehepartners mitgeteilt werden. Dies sind der vollständige Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift der Eheggatten. Ferner sind Ort und Datum der Eheschließung (Heirat) mitzuteilen. Bei gemeinsamen Kindern sind auch deren Namen und Geburtsdaten anzugeben

Ehewohnung und Mietvertrag

Während der Ehe bewohnen die meisten Ehepaare eine gemeinsame Ehewohnung und haben einen gemeinsamen Mietvertrag über die Wohnung abgeschlossen. Oft zieht während der Trennungszeit ein Ehegatte aus der gemeinsamen Wohnung aus. Bei der Scheidung muss daher auch geregelt werden, wie es mit der Ehewohnung weitergeht. Welcher Ehegatte bekommt die Wohnung oder wird die Wohnung aufgelöst. Was passiert mit dem Mietvertrag bei der Scheidung? Solange beide Ehegatten nach der Scheidung weiterhin im Mietvertrag stehen, haften sie auch beide dem Vermieter gegenüber für die Mietzahlungen.

Sie suchen Infos zur Scheidung?

Lesen Sie auf unserer Internetseite alles Wissenswerte zum Scheidungsrecht und zum Unterhaltsrecht.

Fragen zur Scheidung – der schnelle Überblick

Einen schnellen Überblick zum Thema Ehescheidung können Sie sich mit unseren FAQ verschaffen. In den FAQ finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Ehescheidung.

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Ablauf der Scheidung

Wer überlegt, sich scheiden zu lassen, fragt sich, wie die Ehescheidung wohl ablaufen mag und wie lange es dauert. Unsere Rechtsanwaltskanzlei erläutert Ihnen hier den Ablauf der Ehescheidung? Wo stelle ich einen Scheidungsantrag? Was bedeutet einvernehmliche Ehescheidung? Welche Stichtage muss ich beachten? Mit welchen Verzögerungstaktiken im Scheidungsverfahren muss ich rechnen? Was passiert eigentlich beim Scheidungstermin? Und wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Kinder und Scheidung

Wir erläutern hier auf Seite ausführlich die Themen Sorgerecht und Umgangsrecht. Manch eine Mutter oder Vater wünscht sich auch ein alleiniges Sorgerecht. Wir informieren hier auf scheidung.services auch über neue Urteile rund um das Thema Sorgerecht und Umgangsrecht:

Wie sieht es mit dem Kindesunterhalt aus und was ist, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt. Wann kann man einen Unterhaltsvorschuss erhalten? Und wie sieht es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht nach der Trennung oder Scheidung aus? Wer bestimmt, wo die Kinder wohnen? Alle Infos finden Sie im Text Scheidungskinder.

Scheidungskosten

Gerichtsgebühren, Rechtsanwaltsgebühren. Wie hoch sind die Scheidungskosten und wer zahlt die Scheidung? Dass bei einer Scheidung Kosten entstehen, versteht sich von selbst. Die Kosten der Scheidung finden Sie in der Scheidungskosten-Tabelle. Kann man für eine Ehescheidung Prozesskostenhilfe beantragen? Wie kann man sich billig scheiden lassen?

Ich erstelle Ihnen gern einen unverbindlichen & kostenlosen Kostenvoranschlag über die Scheidungskosten.

Anwaltskosten bei Scheidung

Wie berechnen sich die Anwaltskosten bei der Scheidung und wie kann man Kosten für den Anwalt bei der Scheidung sparen.

Prozesskostenhilfe

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Im Familienrecht heißt die Prozesskostenhilfe „Verfahrenskostenhilfe“. Lesen Sie hier mir mehr zur Verfahrenkostenhilfe bei Scheidung.

Das Trennungsjahr

Unsere Anwälte erklären wichtige Begriffe rund um das Scheidungsrecht. Wer sich scheiden lassen möchte, muss sich mit einer Reihe von Fachwörtern, wie z.B. Trennungsjahr, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt oder Versorgungsausgleich auseinandersetzen, und fragt sich was genau hinter diesen Fachbegriffen steckt. Auf dieser Internetseite finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Ehescheidung.

Manchmal ist nicht klar, wann der genaue Trennungszeitpunkt war. Um hier Nachteile zu vermeinden, sollten die Ehegatten den Trennungszeitpunkt dokumentieren. Der Trennungszeitpunkt ist nicht nur für die Berechnung des Trennungsjahres wichtig sondern auch für die Berechnung des Zugewinnausgleichs. Der Ehegatte hat einen Anspruch auf Auskunft über das Trennungsvermögen für die Berechnung des Zugewinnausgleichs (vgl. § 1379 BGB). Ein solcher Anspruch besteht nach Auffassung des OLG Braunschweig aber nicht, wenn der Trennungszeitpunkt unklar ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.12.2016, Az. 1 UF 38/16).

Die Scheidungsfolgenvereinbarung

Was regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder eine Trennungsfolgenvereinbarung?

Der Hausrat und die Haushaltsgegenstände bei Trennung und Scheidung

Die Eheleute müssen bei ihrer Trennung auch eine Einigung über die Aufteilung des Hausrats finden. Wer bekommt welchen Haushaltsgegenstand? Wer bekommt nach der Scheidung die Katze oder den Hund? Wie sieht es mit dem Auto aus?

Der Versorgungsausgleich

Bei der Scheidung findet in der Regel auch immer ein Versorgungsausgleich statt. Allerdings gibt es einen Versorgungsausgleich bei nur kurzer Ehezeit nur auf Antrag eines Ehepartners.

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„Ich lasse mich scheiden“

Wer sich entschlossen hat, sich scheiden zu lassen, der ist sich meist über die tatsächlichen Folgen nicht im Klaren und weiß auch nicht, wie der Scheidungsablauf ist. Im Einzelnen sind eine Reihe von rechtlichen Dingen zu regeln. Wie ist es mit dem Unterhalt, wer bekommt den Hausrat bzw. wie wird der Hausrat verteilt. Was ist mit gemeinsamen Vermögen und wie verhält es sich mit dem Versorgungsausgleich. Wenn Kinder während der Ehe geboren wurden, dann stellen sich auch Fragen zum Sorgerecht, zum Umgangsrecht, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht und zum Unterhalt des Kindes oder der Kinder.

Ehewohnung

Was passiert mit der Ehewohnung bei der Scheidung? Wer kann die Ehewohnung beanspruchen?

Bürgschaft und Scheidung

Viele Ehepartner gehen während der Ehe eine Bürgschaft für den anderen Ehepartner ein. Man spricht insoweit von Ehegattenbürgschaft. Was passiert mit der Bürgschaft nach der Scheidung?

Name nach der Scheidung

Nach der Scheidung stellt sich die Frage, welchen Nachnamen man zukünftig tragen möchten. Man kann seinen Geburtsnamen oder Mädchennamen wieder annehmen hat aber auch andere Möglichkeiten.

Onlinescheidung

Die Onlinescheidung ist ein schneller und bequemer Weg, sich scheiden zu lassen. Die Ehescheidung kann man quasi über das Internet einleiten. Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt Sie deutschlandweit. Egal ob Sie in Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Chemnitz, Münster oder woanders in Deutschland leben, Ihre Ehescheidung ist bei uns in guten Händen. Hier mehr Infos zur Onlinescheidung.

Ehe annullieren

Wer die Ehe auflösen möchte, muss sich nicht unbedingt scheiden lassen. Es gibt auch die Möglichkeit der Eheannullierung. Durch eine Annullierung der Eheschließung kann man unter Umständen viel Geld sparen. Die Möglichkeit zur Aufhebung der Ehe ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Lesen Sie hier ausführlich zum Thema Ehe annullieren.

Anwalt für Scheidung in Berlin und deutschlandweit

Wir sind Ihr Anwalt für Scheidung in Berlin. Wir sind aber nicht nur Ihr Scheidungsanwalt in Berlin sondern vertreten Mandanten deutschlandweit im Scheidungsrecht. Erfahren Sie mehr über uns.

Scheidungsfragen

Wir haben hier ein paar Scheidungsfragen, die immer wieder gestellt werden:

Neues zu Scheidung, Trennung, Umgangsrecht

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