Anwalt für Scheidung in Berlin: Ihr Scheidungsanwalt in Berlin

Anwalt für Scheidung in Berlin

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Wir sind eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei für Scheidungsrecht und möchten Ihnen auf dieser Internetseite ausführliche Informationen zur Scheidung in Berlin geben.

Mit Hilfe unseres Scheidungsratgebers können Sie sich einen Überblick über die Ehescheidung in Berlin verschaffen.

 Kostenlose Erstinformation für Sie

Wenn Sie auf der Suche nach einem Scheidungsanwalt in Berlin sind, dann nehmen Sie doch jetzt Kontakt mit uns auf oder lesen Sie hier mehr über uns und unsere Rechtsanwaltskanzlei.

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 Scheidungskosten in Berlin

Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, dann fragen Sie sich vielleicht, wie eine Scheidung abläuft, ob Sie für Ihre Scheidung einen Anwalt brauchen und wie Sie einen Anwalt finden, welche Scheidungskosten entstehen und welches Familiengericht in Berlin für Ihre Scheidung zuständig ist.

Bei der Ehescheidung gibt es auch immer wieder die Frage, wer die Ehewohnung erhält und wie es ums Sorgerecht oder Umgangsrecht mit den Kindern bestellt ist. Schließlich spielt auch der Versorgungsausgleich bei der Scheidung eine wichtige Rolle.

Aus unserer Erfahrung wollen viele Mandanten zunächst gern wissen, was eine Scheidung kostet. Gern erstellen wir Ihnen einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Weitere Infos erhalten Sie auch auf der Seite Die Scheidungskosten in Berlin.

Wie hoch sind die Scheidungskosten in Berlin? Ich rechne Ihnen gern, die Kosten der Scheidung aus.

Linktipp: Scheidungskosten berechnen

 Scheidung in Berlin

In Berlin gibt es vier Familiengerichte, die für Scheidungen zuständig sind: das Amtsgericht Schöneberg, das Familiengericht Pankow/Weissensee, das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg und das Amtsgericht Köpenick für Familiensachen. Welches Gericht speziell für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei prüft für Sie, welches Berliner Familiengericht für Ihre Scheidung örtlich zuständig ist und reicht dort den Scheidungsantrag ein.

Nutzen Sie hier unsere kostenlose Erstinformation oder rufen Sie mich unter 030 / 3100 4400 an. Erfahren Sie hier mehr über unsere Anwaltskanzlei.

 Braucht man einen Scheidungsanwalt in Berlin?

Egal ob Sie sich in Berlin oder andernorts scheiden lassen, den Scheidungsantrag muss immer ein Anwalt einreichen. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Auch wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, benötigen Sie zumindest einen Anwalt, der Ihren Antrag auf Scheidung beim Familiengericht einreicht. Der andere Ehegatte braucht, wenn die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen, der Scheidung nur noch zuzustimmen und sich dann keinen eigenen Anwalt zu nehmen.

 Was sind die Scheidungsvoraussetzungen?

Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, dann sollten Sie in Trennung von Ihrem Partner leben. Eine Scheidung ist erst nach Ablauf des sogenannten Trennungsjahres möglich. Es ist möglich, dass wir Ihre Scheidung bereits nach einer Trennungszeit von nur 10 Monaten einleiten. Allerdings müssen Sie zu dem Zeitpunkt, wenn die mündliche Scheidungsverhandlung (Scheidungstermin) vor dem Familiengericht stattfindet 12 Monate von Ihrem Partner getrennt leben. In Ausnahmefällen ist eine Ehescheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres möglich, nämlich dann, wenn die Fortsetzung der Ehe für Sie eine unzumutbare Härte darstellen würde. Sollten Sie sich nicht einvernehmlich scheiden lassen und Ihr Ehegatte der Scheidung widersprechen, dann ist eine Scheidung erst nach Ablauf einer dreijährigen Trennungszeit möglich. Gemäß § 1566 BGB wird nach drei Jahren Trennung gesetzlich unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.

Sie wollen Sich in Berlin scheiden lassen? Ich sage Ihnen gern, was die Scheidung kostet. Ich empfehle Ihnen auch unser Infopaket.

 Was ist der Scheidungstermin?

Bei jeder Scheidung gibt es einen Scheidungstermin vor dem Familiengericht. Das ist auch bei der Ehescheidung in Berlin so. Zu dem Scheidungstermin werden Sie und Ihr Ehegatte geladen. In dem Scheidungstermin prüft der Richter nochmal, ob alle Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen. Er fragt nach dem Zeitpunkt der Trennung, ob eine Scheidung wirklich gewollt ist oder ob die Möglichkeit einer Versöhnung besteht. Liegen die Voraussetzungen der Scheidung vor, so wird meist in dem Scheidungstermin vor Gericht die Ehe geschieden. Die mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht findet übrigens unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Es gibt also keine Zuschauer.

 Wie hoch sind die Scheidungskosten in Berlin?

Die Scheidungskosten vor den Berliner Familiengerichten sind nicht höher als andernorts in Deutschland. Das Amtsgericht Schöneberg, das Familiengericht Pankow/Weissensee, das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg und das Amtsgericht Köpenick für Familiensachen berechnen die Kosten der Scheidung nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), das für alle Familiengerichte in Deutschland gleichermaßen gültig ist.

Gleiches gilt für die Anwaltskosten. Als Ihr Anwalt für Scheidung in Berlin rechnet unsere Rechtsanwaltskanzlei fair ab. Wir berechnen die Scheidungskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das RVG gilt für alle deutschen Rechtsanwälte. Wir berechnen die geringst möglichen Kosten. Sie werden eine Scheidung woanders also nicht günstiger erhalten können – allenfalls zum gleichen Preis.

Für Ihre Scheidung in Berlin bieten wir Ihnen eine Niedrigstpreisgarantie.

Wie hoch die Scheidungskosten ausfallen, hängt vom sogenannten Verfahrenswert ab. Der Verfahrenswert berechnet sich nach verschiedenen Faktoren. Ein wesentlicher Faktor ist Ihr Gehalt. Aber auch ob Sie Kinder haben oder ob ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss, beeinflusst den Verfahrenswert der Scheidung. Da die Berechnung der Scheidungskosten nicht ganz einfach ist, bieten wir Ihnen an, einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Linktipp: Scheidungskosten berechnen

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht die Möglichkeit, dass das Gericht den Verfahrenswert reduziert und die Scheidungskosten somit sinken. Das Gericht ist allerdings nicht verpflichtet den Verfahrenswert zu reduzieren. Wir werden uns aber für Sie einsetzen, dass das Gericht eine Verfahrenswertreduzierung prüft und für Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

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 Dauer Scheidung Berlin

Die Dauer eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens lässt sich nicht allgemeingültig vorhersagen. Wie schnell das Verfahren abgeschlossen werden kann, hängt von vielen Faktoren der individuellen Scheidung ab. Das gilt auch für Scheidungsverfahren in Berlin. Für die Hauptstadt sind fünf Familiengerichte zuständig: Dies sind die Familiengerichte Tempelhof-Kreuzberg, Pankow/Weißensee, Schöneberg sowie das Familiengericht Köpenick).

Allgemein lässt sich sagen: Je weniger Punkte in einem Scheidungsverfahren streitig sind, und je weniger Folgesachen anhängig gemacht werden, desto schneller kann das Familiengericht über die Scheidung entscheiden.

Am schnellsten können in der Regel – abgesehen von besonders eilbedürftigen Härtefallscheidungen – einvernehmliche Scheidungsverfahren abgeschlossen werden. Bei der einvernehmlichen Scheidung ist der Hauptzeitfresser die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Dieser kann erst erfolgen, wenn dem Gericht alle Informationen der jeweiligen Versorgungsträger vorliegen. Die Auskunftserteilung durch die Träger dauert in aller Regel etwa drei bis fünf Monate. Erst danach kann der Scheidungstermin vor dem Gericht angesetzt werden. Insgesamt ist bei der einvernehmlichen Scheidung in Berlin deshalb mit einer Verfahrensdauer von zumindest etwa sechs Monaten zu rechnen.

Wenn die Ehepartner den Versorgungsausgleich ausschließen, kann dies die Dauer des Scheidungsverfahrens verkürzen. Andererseits kann sich die Verfahrensdauer bei Streit der Ehepartner und Antrag auf streitige Entscheidung von Folgesachen durch das Gericht wie etwa Zugewinnausgleich oder Entscheidung über das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder erheblich verlängern.

 Wir sind gern Ihr Anwalt für Scheidung in Berlin

Auf dieser Webseite finden Sie umfangreiche Informationen zur Scheidung. Wir würden uns freuen, Sie als Ihr Anwalt für Scheidung in Berlin vertreten zu dürfen.

 Anwalt für Online-Scheidung in Berlin

Sie haben sich bereits ausführlich über das Thema Ehescheidung in Berlin informiert und wollen sich jetzt möglichst schnell scheiden lassen. Wenn Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Online-Scheidung in Berlin sind Sie bei unserer Berliner Rechtsanwaltskanzlei genau richtig. Über unsere Webseite können Sie hier online Ihren Scheidungsantrag einreichen.

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