Sie planen eine Scheidung in Berlin und fragen sich, wie hoch die Scheidungskosten in Berlin sind?
InhaltsverzeichnisDie Scheidungskosten in Berlin
Die Höhe der Kosten einer Ehescheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die wir Ihnen auf dieser Seite gern erläutern möchten. Vielleicht sind Sie auch noch auf der Suche nach einem Anwalt für Scheidung in Berlin?
Wir sind eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei und berechnen Ihnen die voraussichtlichen Scheidungkosten auch im Voraus unverbindlich und kostenlos. So bekommen Sie einfach einen Kostenvoranschlag über die Scheidungskosten.
Wie hoch sind die Scheidungskosten in Berlin?
Ein wesentlicher Faktor für die Scheidungskosten ist das Einkommen der Eheleute. Das Einkommen ist wichtig für die Berechnung des Verfahrenswerts. Die Höhe der Scheidungskosten hängt dann auch maßgeblich davon an, ob die Eheleute sich streitig scheiden lassen oder sich einvernehmlich scheiden lassen. Die einvernehmliche Scheidung kann viele Kosten sparen. Muss ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden, so hat dies auch Einfluss auf die Scheidungskosten. Streiten sich die Ehegatten z.B. über das Umgangsrecht und Sorgerecht der Kinder, um den Hausrat und um die Mietwohnung und soll das Familiengericht auch hierüber entscheiden, dann erhöhen sich die Scheidungskosten.
Die Scheidungskosten in Berlin unterscheiden sich allerdings nicht von den Scheidungskosten andernorts in Deutschland. Die Berliner Familiengerichte und die Berliner Scheidungsanwälte berechnen die Gebühren nach dem Gerichtskostengesetz bzw. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese Gesetze gelten deutschlandweit, so dass es bezüglich der Berechnungsgrundlagen keine Unterschiede gibt.
Welche Kosten gibt es bei der Scheidung?
Die Scheidungkosten splitten sich auf in Gerichtskosten und Anwaltskosten. An Gerichtskosten entstehen in der Regel zwei Gerichtsgebühren. Die Gerichtskosten können sich z.B. erhöhen, wenn Streit bei der Scheidung besteht und Zeugen oder Sachverständige geladen werden müssen. Der Anwalt berechnet in der Regel eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr bei der Scheidung. Sehen Sie hier beispielhaft die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung bei einem Verfahrenswert von 9.000,- Euro.:
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Gibt es in Berlin eine Kostenreduzierung bei der einvernehmlichen Scheidung?
In Deutschland ist es so, dass einige wenige Gerichte, die den Verfahrenswert der Scheidung um ca. 20 bis 30 Prozent reduzieren, wenn sich die Eheleute einvernehmlich scheiden lassen. Die Berliner Familiengerichte nehmen eine Verfahrenskostenreduzierung bei der einvernehmlichen Scheidung leider nicht vor. Sie können bei der einvernehmlichen Scheidung in Berlin im Vergleich zu einer streitigen Scheidung gleichwohl Scheidungskosten sparen, indem sich z.B. nur ein Ehegatte rechtsanwaltlich vertreten lässt und der andere Ehegatte auf einen Anwalt bei der Scheidung verzichtet. Sie sparen so die Kosten für einen Rechtsanwalt. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu weitere Fragen haben und nutzen Sie unsere kostenlose Erstinformation.
Einvernehmliche Scheidung in Berlin
Bei der einvernehmlichen Scheidung – manche sprechen auch von der einverständlichen Scheidung – sind sich die Ehegatten über die Scheidungsfolgen einig und wollen einfach nur noch geschieden werden. Als Scheidungsfolgen bezeichnet man z.B. die Themen Sorgerecht, Ehewohnung, Hausrat etc. Wer sich scheiden lässt, muss sich z.B. mit seinem Ehepartner einigen, wer die Ehewohnung übernehmen darf oder soll und wie der Hausrat verteitelt wird. Eine solche Einigung kann in einer Scheidungsfolgenvereinbarung erfolgen.
Herrscht unter den Ehegatten also Einigkeit hinsichtlich der Scheidungsfolgen, dann reicht es aus, wenn sich ein Ehegatte einen Anwalt nimmt und diesen mit der Scheidung in Berlin beauftragt. Der Anwalt arbeitet dann den Scheidungsantrag aus und reicht diesen bei dem zuständigen Berliner Familiengericht ein. Der andere Ehegatte benötigt bei der einvernehmlichen Scheidung keinen eigenen Anwalt. Er kann im Scheidungstermin dem Scheidungsantrag auch ohne Anwalt zustimmen.
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