Billige Scheidung: sich kostengünstig scheiden lassen

Billige Scheidung

Eine Scheidung ist nicht billig. Man kann aber einige Dinge tun, um eine möglichst billige Scheidung zu erhalten.

Die Scheidungskosten sind für viele unserer Mandanten ein wichtiges Thema. Daher wollen wir hier einmal erläutern, wie eine preiswerte Scheidung möglich ist.

 „Eine Scheidung billig, bitte!“

Wenn wir hier über die Scheidung billig schreiben, dann meinen wir damit natürlich nicht, dass billig gleich schlecht ist, wie man landläufig sagt. Eine kostengünstige Scheidung ist also keine schlechtere Scheidung. Auch der Service unserer Kanzlei ist der Gleiche.

Ein Service unserer Kanzlei ist übrigens, dass wir Ihnen gern einen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung erstellen – natürlich kostenlos und wir geben Ihnen eine Niedrigstpreisgarantie.

 Was kann man tun, damit man eine billige Scheidung bekommt?

Sie einigen sich mit Ihrem Partner, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Bei der einvernehmlichen Scheidung gibt es nämlich in der Regel nur einen Rechtsanwalt. Das bedeutet, dass nur ein Ehepartner sich bei der Scheidung von einem Anwalt vertreten lässt. Der andere Ehepartner nimmt sich keinen Anwalt. So sparen Sie die Kosten für den weiteren zweiten Anwalt. Die Anwaltskosten der einvernehmlichen Scheidung sind damit nur halb so hoch. Je nach Einkommen können so schnell mehrere tausend Euro gespart werden. Gern rechnen wir Ihnen die Ersparnis aus.

Bei der einvernehmlichen Scheidung haben Sie nicht nur die halben Anwaltskosten, sondern können auch auf eine Reduzierung des Verfahrenswertes hoffen. Einige Gerichte in Deutschland reduzieren den Verfahrenswert bei der einvernehmlichen Scheidung um 25%. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei stellen für Sie beim Gericht automatisch einen entsprechenden Antrag, denn wir wollen, dass Sie Ihre Scheidung möglichst günstig erhalten. Die Höhe des Verfahrenswerts bestimmt allerdings das Scheidungsgericht. Reduziert das Gericht den Verfahrenswert so verringern sich dadurch auch die Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren.

Tipp: Einvernehmliche Scheidung: Nur Kosten für 1 Anwalt. Verfahrenswertreduzierung von 25% möglich. Das spart weitere Scheidungskosten.

 Wie kann man Scheidungskosten sparen?

Wenn Sie auf der Suche nach einem preiswerten Anwalt für Ihre Scheidung sind, dann sollten Sie darauf achten, dass Ihr Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet und mit Ihnen keine Honorarvereinbarung abschließt. Was meinen wir damit?

Rechtsanwälte dürfen nur die vom Gesetz festgelegten Gebühren verlangen, es sei denn Sie schließen mit Ihrem Anwalt eine gesonderte Vergütungsvereinbarung ab. Man spricht diesbezüglich auch von einer Honorarvereinbarung. Der Anwalt rechnet dann z.B. nach Stundensätzen ab. Die Anwaltskosten laut der Honorarvereinbarung liegen dann immer über den gesetzlichen Gebühren.

Wenn Sie also eine möglichst billige Scheidung suchen, dann sollte der von Ihnen ausgewählte Anwalt nach den gesetzlichen Anwaltsgebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abrechnen und nicht nach Stundensätzen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei rechnet übrigens Scheidungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu den geringst möglichen Kosten ab, die gesetzlich zulässig sind. Sie finden nirgendwo anders eine billigere Scheidung, weil kein Anwalt die gesetzlichen Gebühren unterschreiten darf. Das ist ganz in Ihrem Interesse. Gern erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag zu den Scheidungskosten.

 Keine Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Abwesenheitsgelder

Manche Kanzleien berechnen für Auswärtstermine vor dem Familiengericht Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Abwesenheitsgelder. Bei der Scheidung berechnen wir keine derartigen zusätzlichen Kosten. Dadurch, dass sich unsere Kanzlei nicht am Gerichtsort befindet, entstehen Ihnen also keine Mehrkosten bei Ihrer Scheidung.