Dauer der Scheidung: Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

Scheidungsverbund

Exakt im Voraus berechnen lässt sich die Dauer eines Scheidungsverfahrens nicht. Dazu hängt die Scheidungsdauer von zu vielen Faktoren ab. Das Gute (oder Schlechte) daran ist: Einige der Faktoren haben die Ehepartner selbst in der Hand, um die Verfahrensdauer der Scheidung zu beeinflussen.

Die Dauer der Scheidung hängt neben der Auslastung des örtlich zuständigen Familiengerichts und der daraus resultierenden Bearbeitungszeit des Gerichts maßgeblich vom Umfang der zu regelnden Scheidungsfolgesachen und von der Qualität der notwendigen Auskünfte der Ehepartner gegenüber dem Gericht ab. Dabei ist zunächst zu unterscheiden zwischen der Dauer des gerichtlichen Scheidungsverfahrens und dem vorgeschalteten Trennungsjahr, das am Tag der mündlichen Scheidungsverhandlung vor dem Familiengericht verstrichen sein muss.

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 Die Dauer der einvernehmlichen Scheidung mit Versorgungsausgleich

Bei einer einvernehmlichen Scheidung, die sich durchaus als „Normalfall“ der Scheidungsverfahren in Deutschland bezeichnen lässt, müssen die Ehepartner in der Regel mit einer Verfahrensdauer von etwa 4 bis 9 Monaten rechnen – einschließlich des von Amts wegen durchzuführenden Versorgungsausgleichs. Entscheidender Zeitfaktor beim Versorgungsausgleich ist dabei die Dauer der Auskünfte zu den auszugleichenden Versorgungen. Die Ehepartner können das Verfahren dadurch beschleunigen, dass sie dem Gericht gegenüber schnellstmöglich umfassende und exakte Auskunft zu sämtlichen auszugleichenden Versorgungen erstatten. Durch Verschleppung der notwendigen Auskünfte, ohne die das Gericht nicht weiterarbeiten kann, die Einreichung unvollständiger Unterlagen und die verzögerte Beantwortung gerichtlicher Nachfragen lässt sich das Verfahren durchaus um Wochen und Monate verschleppen. Bei einer nur kurzen Ehe findet in der Regel kein Versorgungsausgleich statt, so dass hier die Scheidung schneller geht.

 Zeitfaktor Versorgungsausgleich

Entscheidender Zeitfaktor im Rahmen des Versorgungsausgleichs ist allerdings die Auskunftserstattung durch die von den Ehepartnern benannten Versorgungsträger. Diese schreibt das Gericht, nachdem ihm die zuständigen Versorgungsträger von den Ehepartnern mitgeteilt wurden, mit der Bitte um vollständige Auskunft über die Versorgungsanwartschaften an. Leider sind die Rentenversorgungsträger nicht die schnellsten bei der Auskunftserteilung. In der Regel ist mit einer Auskunft über die notwendigen Informationen für den Versorgungsausgleich innerhalb von 3 bis 6 Monaten zu rechnen.

Erst wenn dem Gericht alle Informationen zu den Rentenanwartschaften vorliegen und der Versorgungsausgleich durchgeführt werden kann, kann der mündliche Scheidungstermin vor dem Familiengericht erfolgen, an dessen Ende der Beschluss des Gerichts über die Scheidung der Ehe steht.

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 Dauer des einvernehmlichen Scheidungsverfahrens ohne Versorungsausgleich

Aufgrund der Auskunftsdauer zu den Versorgungen lässt sich das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen, wenn die Ehepartner den Versorgungsausgleich durch eine außergerichtliche Vereinbarung individuell regeln bzw. ausschließen. In einem solchen Fall kann das Familiengericht je nach Auslastung den mündlichen Scheidungstermin sehr viel schneller festsetzen. Das gerichtliche Scheidungsverfahren kann in einem solchen Fall innerhalb von 1 bis 3 Monaten abgeschlossen werden. Voraussetzung ist auch hier selbstredend, dass das Trennungsjahr am Tag des mündlichen Scheidungstermins vollständig verstrichen ist.

Da der Scheidungsantrag bis zu drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres bei Gericht eingereicht werden kann, kann im absoluten Idealfall – der allerdings selten erreicht wird – die Scheidung von der Trennung der Ehepartner bis zur Auflösung der Ehe durch Beschluss des Familiengerichts über die Scheidung theoretisch innerhalb eines Jahres erfolgen.

Ein so kurzer Zeitraum ist allerdings alles andere als der Normalfall. Zudem sich die Ehepartner – zumindest jedenfalls der einkommensschwächere Ehepartner – genau überlegen sollten, ob der Ausschluss des Versorgungsausgleichs wirklich in ihrem Interesse liegt.

 Zeitfresser streitige Scheidung – die Dauer der Scheidung bei Streit zwischen den Ehepartnern

Je mehr Punkte des Scheidungsverfahrens zwischen den Ehepartnern streitig sind, desto länger dauert die Scheidung. Dies fängt bei der Scheidung selbst an. Wenn ein Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt und somit keine einvernehmliche Scheidung erfolgt, so muss der scheidungswillige Ehepartner entweder zunächst drei Jahre in Trennung vom Ehepartner leben, bevor das Gericht das Scheitern der Ehe und damit die Grundvoraussetzung für die Ehescheidung unwiderlegbar vermuten kann, oder es muss nachgewiesen werden, dass die Ehe endgültig gescheitert ist. Der Ehepartner, der die Scheidung beantragt, muss also im gerichtlichen Scheidungsverfahren beweisen, dass die Ehe gescheitert ist – etwa indem der neue Lebenspartner eine neue Liebe und damit das Ende der Ehe bezeugt. Sofern eine solche Tatsache zwischen den Ehepartnern streitig ist, muss das Gericht Beweis erheben – was Zeit kostet und somit die Verfahrensdauer verlängert.

Streit über Sorgerecht und Umgangsrecht hinsichtlich gemeinsamer Kinder sowie über die finanzielle Auseinandersetzung zwischen den Ehepartnern kann das Verfahren ebenfalls erheblich in die Länge ziehen. Wenn etwa im Rahmen des Zugewinnausgleichs Streit über die Höhe des Vermögens der Ehepartner besteht und eine Sachverhaltsfrage möglicherweise nur durch Sachverständigengutachten geklärt werden kann, so verzögert dies das Verfahren erheblich. In besonders streitigen und umfangreichen Scheidungssachen kann sich die Verfahrensdauer durchaus über mehrere Jahre hinziehen. Die streitige Ehescheidung, bei der Streit über Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt und den Umgang mit den Kindern besteht, ist also ein Haupthindernis, das einer kurzen Verfahrensdauer im Weg steht.

 Rechtskraft der Ehescheidung

Die Ehepartner können Rechtsmittel gegen den Beschluss des Familiengerichts über die Scheidung einlegen. Innerhalb eines Monats kann das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden. Ganz abgeschlossen ist das Scheidungsverfahren also erst, wenn kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann und die Ehescheidung rechtskräftig ist. Wenn sich die Ehepartner über die Scheidung einig sind, können sie auch diesen Zeitraum bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses abkürzen: Einfach, indem sie im Scheidungstermin den Verzicht auf Rechtsmittel (Rechtsmittelverzicht) erklären.

 Hat die Dauer des Scheidungsverfahrens Einfluss auf die Scheidungskosten?

Nein, grundsätzlich ändert die Scheidungsdauer nichts an den Scheidungskosten. Für die Höhe der Scheidungskosten sind andere Faktoren maßgeblich. Wenn Sie die Höhe der Scheidungskosten berechnen wollen, können Sie den Scheidungskostenrechner nutzen oder aber einen kostenlosen und unverbindlichen Kostenvoranschlag bei uns anfordern.