Ablauf der Scheidung: Wie läuft eine Scheidung ab?

Ablauf der Scheidung

Wir wollen Ihnen im Folgenden schnell und übersichtlich den Ablauf der Scheidung vorstellen. Wer sich scheiden lassen will, der fragt sich natürlich: „Wie läuft eine Scheidung ab?“ Sie können uns kostenfrei kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen zur Scheidung oder zum Scheidungsablauf haben.

 Scheidungsablauf

Eine Scheidung wird durch das örtlich zuständige Familiengericht per Beschluss geschieden (§ 38 FamFG). Z.B. gibt es in Berlin vier verschiedene Familiengerichte, die für Scheidungen zuständig sind. Früher erfolgte die Scheidung durch Urteil. Oft wird umgangssprachlich auch noch vom „Scheidungsurteil“ gesprochen.

Für die Scheidung müssen die Ehegatten persönlich zum sogenannten Scheidungstermin vor dem Familiengericht erscheinen. In dieser mündlichen Verhandlung wird meist auch die Ehe geschieden. Doch wie sieht der Weg bis hin zu einer rechtskräftigen Scheidung eigentlich aus? Und wie lange dauert ein Scheidungsverfahren? Und was passiert in dem Scheidungstermin beim Familiengericht? Wir erklären im Folgenden die einzelnen Schritte im Ablauf der Scheidung.

Eine Scheidung kann sich bis zu einem Jahr hinziehen. Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, geht es sehr viel schneller. Eine einvernehmliche Scheidung dauert normalerweise ca. 4-6 Monate. Findet kein Versorgungsausgleich statt, so kann die Dauer der Scheidung auf 1-3 Monate reduziert werden.

 Ablauf Scheidung: Die Einleitung des Scheidungsverfahrens beginnt mit dem Scheidungsantrag

Die Scheidung wird eingeleitet, in dem ihr Anwalt oder der Anwalt ihres Ehepartners einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellt. Der Scheidungsantrag kann nur von einem Anwalt eingereicht werden. Selbst können Sie es nicht tun.

Nachdem das „Scheidungsgericht“ den Antrag auf Scheidung erhalten hat, wird es den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zustellen. Dabei fordert das Gericht den anderen Ehepartner auf, eine Stellungnahme abzugeben. Kommt innerhalb einer bestimmten Frist keine Erwiderung, dann läuft das Scheidungsverfahren auch ohne Stellungnahme weiter.

 Angaben zum Versorgungsausgleich

Das Familiengericht bearbeitet den Scheidungsantrag und leitet von sich aus (man sagt: „von Amts wegen“) – ohne dass es eines besonderen Antrags bedarf – den Versorgungsausgleich ein. Ausnahmsweise führt das Gericht keinen Versorgungsausgleich durch, wenn die Ehepartner diesen durch eine notarielle Vereinbarung ausgeschlossen haben oder die Ehe sehr kurz war. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs bittet das Familiengericht die Scheidungswilligen Angaben zu ihren Rentenrechten zu machen. Dazu übersendet das Gericht Formblätter. Danach holt das Familiengericht bei den Versorgungsträgern (Rentenversicherungen etc.) die notwendigen Auskünfte ein. Und das kann dauern.

Bei der Scheidung entscheidet das Gericht zunächst nur über die Scheidung an sich und den Versorgungsausgleich.

Wenn die Ehepartner wollen, dass das Gericht auch über Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt und Zugewinn entscheidet, so müssen diesbezüglich gesonderte Anträge beim Gericht gestellt werden. Man spricht insoweit von Folgesachen (Scheidungsfolgesachen).

 Ablauf Scheidung vor dem Familiengericht: Die mündliche Verhandlung

Der Ablauf einer Scheidung und die Dauer der Scheidung, werden maßgeblich davon beeinflusst, wie schnell die Versorgungsträger Auskunft über die Höhe der Versorgungen geben. Erst wenn diese Informationen vorliegen, kann das Scheidungsgericht den Versorgungsausgleich berechnen. In der Regel schickt das Gericht den Ehepartnern dann einen Entscheidungsvorschlag für die Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanrechte. Oft teilt das Gericht in dem gleichen Schreiben auch den Termin für die mündliche Verhandlung vor Gericht mit. Bei einer Scheidung findet immer eine Verhandlung vor dem Gericht statt. In der mündlichen Verhandlung – auch Scheidungstermin genannt – wird dann auch Ehe geschieden (sollte nicht unvorhergesehenes stattfinden).

Scheidungswillige glauben oft, dass Sie mit dem Scheidungsbeschluss, den der Richter in der mündlichen Verhandlung ausspricht, geschieden sind. Das ist aber nicht so. Gegen den Scheidungsbeschluss können nämlich noch Rechtsmittel eingelegt werden. Erst wenn die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist, ist man auch rechtskräftig geschieden.

 Der Scheidungstermin

Der Scheidungstermin beginnt mit dem Aufruf der Sache. Der zuständige Familienrichter stellt zunächst fest, wer anwesend ist. Er prüft die Identitäten der beteiligten Ehegatten anhand der Personalausweise. Er stellt sodann fest, welche verfahrensbevollmächtigten Anwälte anwesend sind.  Danach prüft er, ob alle ordnungsgemäß geladen wurden.

Neben den Beteiligten, den Anwälten, dem Richter sowie eventuell eines Schriftführers sind im Scheidungstermin keine weiteren Personen anwesend. Es gibt keine Zuschauer, weil die Scheidung nicht öffentlich ist. Die Scheidung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Im dem Scheidungstermin müssen beide Eheleute gleichzeitig anwesend sein. Von diesem Grundsatz kann es aber Ausnahmen für erkrankte Ehegatten oder Ehegatten im Ausland geben.

Der Richter wird zunächst den Bestand der Ehe anhand der Heiratsurkunde feststellen und danach die Ehegatten persönlich befragen (Anhörung), wann die Trennung erfolgte und ob sie die Ehe für gescheitert halten. Mit diesen Fragen prüft er die Scheidungsvoraussetzungen, also die Trennungszeit und die Zerrüttung.

Solange sich die Ehegatten bei der Anhörung nicht widersprechen und übereinstimmend Erklärungen zum Trennungszeitpunkt und zum Scheitern der Ehe abgeben, wird das Familiengericht die Ehe scheiden. Das gilt selbst dann, wenn in Wirklichkeit die Ehepartner noch kein Jahr getrennt leben.

Zuvor muss allerdings der Ehepartner, der den Scheidungsantrag beim Gericht hat einreichen lassen, den Scheidungsantrag noch einmal mündlich durch seinen Anwalt stellen lassen. Der andere Ehepartner kann dann vor Gericht diesem Scheidungsantrag zustimmen. Für die bloße Zustimmung zur Scheidung braucht der andere Ehegatte keinen eigenen Anwalt.

 Wie lange dauert der Scheidungstermin?

Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung ohne Folgesachen, dann dauert der Scheidungstermin nur ca. 15 Minuten. Länger kann es dauern, wenn der Versorgungsausgleich, der von Amts wegen durchzuführen ist, intensiv besprochen werden muss.

Am Ende des Scheidungstermins wird die Ehe geschieden.

 Die rechtskräftige Scheidung im Scheidungstermin

Nachdem das Familiengericht in der mündlichen Verhandlung die Ehe per Beschluss geschieden hat, ist die Scheidung allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegen den Scheidungsbeschluss sind Rechtsmittel möglich. In der mündlichen Verhandlung können die  Ehegatten aber einen Rechtsmittelverzicht erklären. Tun sie dies, so ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Erklären die Ehegatten keinen Rechtsmittelverzicht, so wird die Scheidung erst einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses an die Ehegatten wirksam.

 Überblick: Ablauf einer Scheidung

 

Der Ablauf der Scheidung in einzelnen Schritten:

  1. Erstberatungsgespräch mit dem Anwalt.
  2. Anwalt entwirft den Scheidungsantrag.
  3. Anwalt reicht Scheidungsantrag beim Familiengericht ein.
  4. Gericht fordert Gerichtskosten an. Erst nach Zahlung der Gerichtskosten beginnt das Gericht mit der Bearbeitung des Scheidungsantrags.
  5. Das Gericht lädt die Parteien zur mündlichen Verhandlung (Scheidungstermin).
  6. Scheidungstermin findet statt. Richter verkündet Scheidungsbeschluss.
  7. Das Gericht stellt den Parteien den Scheidungsbeschluss zu.
  8. Einen Monat später wird die Scheidung rechtskräftig.

Wenn Sie weitere Fragen zum Ablauf einer Scheidung haben, dann freuen wir uns, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen.