Scheidungsstatistik 2022: 137 400 Ehen wurden geschieden

Scheidungsstatistik 2022

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 137 400 Ehen geschieden. Die Zahl der Scheidungen sank gegenüber dem Vorjahr um knapp 5 400 oder 3,8 %, nachdem sie im Vorjahr um 0,7 % zurückgegangen war. 2021 wurden noch 142 800 Ehen geschieden.

Damit ist die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme des Jahres 2019 seit 2012 kontinuierlich gesunken. Auch 2022 waren keine Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Scheidungen erkennbar. Allerdings stieg die Zahl der Eheschließungen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 33 000 oder 9,2 % auf rund 391 000, nachdem sie im Jahr 2021 auf einen Tiefststand gefallen war.

 2022 waren 115 800 minderjährige Kinder von Scheidungen ihrer Eltern betroffen

Im Jahr 2022 waren bei mehr als der Hälfte der Scheidungen, nämlich 50,7 % oder ungefähr 69.600 Scheidungen minderjährige Kinder betroffen. Von diesen Familien hatten wiederum 49,1 % ein Kind, 39,7 % zwei Kinder und 11,2 % drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2022 mehr als 115.800 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Die überwiegende Mehrheit der geschiedenen Ehen, nämlich 80,1 %, wurde nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach einer dreijährigen Trennung machten einen Anteil von 18,9 % aus. In diesen Fällen wird angenommen, dass die Ehe unwiderruflich gescheitert ist. In lediglich 1,0 % der Fälle waren die Scheidungsregelungen vor einer einjährigen Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend.

 Mehr geschiedene Langzeitehen als noch vor 25 Jahren

Im Jahr 2022 waren etwa 24.300 Paare oder 17,7 % aller geschiedenen Paare bereits mindestens 25 Jahre verheiratet. Im Durchschnitt hatten die im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare eine Ehedauer von 15 Jahren und einem Monat. Im Vergleich dazu wurden Ehen im Jahr 1997, also vor 25 Jahren, durchschnittlich nach zwölf Jahren und vier Monaten geschieden. Dieser Unterschied ist zum Teil auf den vergleichsweise geringen Anteil geschiedener Langzeitehen zurückzuführen. Im Jahr 1997 wurden nur 19.100 Paare oder 10,2 % der geschiedenen Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder später geschieden.

In 89,5 % der Scheidungsfälle handelte es sich um eine einvernehmliche Scheidung. Hier wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung eines der Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. In 6,6 % der Fälle wurde der Antrag von beiden Ehepartnern gemeinsam eingereicht. Bei den restlichen 3,9 % lag eine streitige Scheidung vor. Her stimmte der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Scheidungsantrag nicht zu.

 Scheidung von gleichgeschlechtlichen Paaren

Im Jahr 2022 wurden etwa 1.100 gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland geschieden, was etwa 100 oder 10 % mehr gleichgeschlechtliche Scheidungen bedeutet als im Jahr 2021. Die „Ehe für alle“ wurde in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt.

 Aufhebungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften

Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. Seit Oktober 2017 ist die Registrierung neuer Lebenspartnerschaften nicht mehr möglich. Im Jahr 2022 wurden etwa 800 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften verzeichnet, was etwa 200 oder 22,0 % weniger sind als im Vorjahr. Dies ist das dritte Jahr in Folge, in dem die Zahl der Aufhebungen rückläufig ist. Es gibt eine zunehmende Verschiebung von Aufhebungen hin zu Scheidungen bei gleichgeschlechtlichen Paaren.

Die Zahlen stammen vom Statistischen Bundesamt.