Einvernehmliche Scheidung: Defintion, Ablauf, Kosten

Einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung (auch: einverständliche Scheidung) ist eine kostengünstige Art der Scheidung. Aber wie funktioniert eine einvernehmliche Scheidung und was bedeutet sie?

 Definition: einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung liegt vor, wenn beide Ehegatten sich einig sind, sich scheiden zu lassen. Aber nicht nur über die Scheidung ansich sollte Einigkeit bestehen. Der Begriff der einvernehmlichen Scheidung geht noch viel weiter: Unter der einvernehmlichen Scheidung versteht man heutzutage auch, dass z.B. kein Streit über

  • Sorgerecht
  • Unterhalt
  • Ehewohnung
  • Vermögen

besteht. Neben der Scheidung ansich entscheidet der Richter im Scheidungstermin dann nur noch über den Versorgungsausgleich, der von Amtswegen durchgeführt führt.

 Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Die einverständliche Scheidung mag begrifflich widersprüchlich klingen, kommt aber in Deutschland relativ häufig vor. Bei der einverständlichen Scheidung oder auch einvernehmlichen Scheidung sind sich die scheidungswilligen Ehepartner über die Scheidung und Scheidungsfolgesachen einig.

 Ablauf der einvernehmlichen Scheidung

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Meist ist es bei der einvernehmlichen Ehescheidung so, dass nach dem Trennungsjahr ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, um die Scheidung beim Familiengericht einzureichen. Der andere Ehegatte stimmt dann der Scheidung lediglich zu, ohne sich aber einen eigenen Anwalt zu nehmen.

Anders als bei dem Scheidungsantrag, den ein Anwalt beim Gericht einreichen muss (Anwaltszwang), unterliegt die Zustimmung zur Scheidung durch den anderen Ehegatten nicht dem Anwaltszwang (§ 114 FamFG).

Sparen Sie mit der einvernehmlichen Scheidung Kosten. Ich sage Ihnen gern, was die Scheidung kostet.

 Kosten für einvernehmliche Scheidung geringer

Ein wichtiger Vorteil der einvernehmlichen Scheidung ist, dass nur ein Rechtsanwalt tätig wird. Daher entstehen auch nur die Kosten für einen Rechtsanwalt. Die Kosten für den zweiten Rechtsanwalt kann man also einsparen und muss ihn nicht extra bezahlen. Das ist ein nicht unerheblicher Vorteil gegenüber der „strittigen Scheidung“. Die Ehegatten können im Nachhinein die Kosten für den Anwalt unter sich aufteilen.

Eine einvernehmliche Scheidung geht in der Regel auch etwas schneller. Das Familiengericht geht in der Regel nach Anhörung der Ehegatten von dem Scheitern der Ehe aus und spricht dann ohne weitere Sachaufklärung die Scheidung aus.

Mit der einvernehmlichen Scheidung können also Kosten und Zeit eingespart werden.

 Wie hoch sind die Kosten der einvernehmlichen Scheidung?

Da die Eheleute sich bei der einvernehmlichen Scheidung nicht um Scheidungsfolgesachen streiten, wie z.B. das Sorgerecht oder Umgangsrecht der Kinder, die eheliche Wohnung, den Hausrat oder den Zugewinnausgleich ist nur der Scheidungstermin vor dem Familiengericht notwendig, so dass die Kosten geringer sind. Der Anwalt arbeitet zuvor den Scheidungsantrag aus. Eventuell findet noch ein Versorgungsausgleich statt. Bei der einvernehmlichen Scheidung entstehen dann als Gerichtskosten 2 Gerichtsgebühren und als Anwaltskosten eine 1,3 Verfahrensgebühr sowie eine 1,2 Terminsgebühr. Daneben entstehen noch 20,- Euro Auslagenpauschale.

 Kosten einvernehmliche Scheidung

Wie hoch die Kosten der einvernehmlichen Scheidung sind, hängt maßgeblich vom Verfahrenswert (Gegenstandswert) der Scheidung ab. Je höher der Verfahrenswert, desto höher die Scheidungskosten. Die Höhe der Scheidungskosten können der Scheidungskostentabelle entnommen werden, die unterschiedliche Verfahrenswerte auflistet.

 Kann der Anwalt bei der einvernehmlichen Scheidung beide Ehegatten vertreten?

Bei der einvernehmlichen Scheidung gibt es nur einen Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt darf aber nicht beide Ehegatten gleichzeitig vertreten. Auch wenn Ehepaare sich eine gleichzeitige Vertretung durch einen Anwalt wünschen, so ist dies dem Rechtsanwalt standesrechtlich nicht erlaubt, weil er schnell in einen Interessenkonflikt geraten kann. Ein Anwalt muss stets das Interesse seines Mandanten im Auge behalten. Wie aber soll er das tun, wenn er die Ehegatten gleichzeitig vertritt? Selbst bei der einvernehmlichen Scheidung sind die Interessen der Ehegatten jeweils sehr unterschiedlich.

Selbst wenn eine Scheidung einvernehmlich ist, so gibt es Fragen zur Unterhaltspflicht, zum Versorgungsausgleich, zur Wohnung. Die Beantwortung dieser Fragen fällt für die Ehegatten aber sehr unterschiedlich aus. Was für einen Ehegatten einen Vorteil darstellen kann, ist für den anderen Ehegatten mit Nachteilen verbunden.

Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung ist es dem Anwalt untersagt widerstreitende Interessen zu vertreten (§ 43a Abs. 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie § 3 Abs. 1 der Berufsordnung).

 Wie hoch sind die Anwaltskosten bei der einvernehmlichen Scheidung?

Die Höhe der Anwaltskosten hängt vom Verfahrenswert der Scheidung ab. Der Verfahrenswert errechnet sich unter anderem aus dem Einkommen und dem Vermögen der Eheleute. Vom Einkommen sind Freibeträge für unterhaltspflichtige Kinder abzuziehen. Auch beim Vermögen sind Freibeträge (für die Eheleute und die Kinder) abzuziehen. Vom Vermögen setzen die Gerichte nur ca. 5% als Verfahreswert an. Angenommen das Vermögen berträgt nach Abzug der Freibeträge 100.000 Euro, dann werden hiervon nur 5% veranschlagt, so dass der Verfahrenswert sich nur um 5.000 Euro erhöht. An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass einige Gerichte das Vermögen nicht in die Verfahrenswertberechnung einbeziehen.

Linktipp: Anwaltskosten berechnen

 Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?

Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Eheleute über das Sorgerecht, das Umgangsrecht, die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern, die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die Ehewohnung und den Hausrat einig sein.

Soweit über die obigen Punkte Einigkeit besteht, so beschränkt sich der Scheidungsantrag auf den Vortrag der mindestens einjährigen Trennungszeit, dem Hinweis, dass die andere Seite dem Antrag zustimmen wird sowie der Erklärung, dass die obigen Punkte zwischen den Beteiligten geklärt sind.

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 Einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt beantragen?

Die einvernehmliche Scheidung ist mit der Reform des Familienrechts zum 01.09.2009 einfacher geworden. Allerdings gilt gleichwohl weiterhin, dass eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt nicht möglich ist. § 133 FamFG lässt nunmehr genügen, dass die Antragsschrift lediglich die Erklärungen enthalten muss, dass die obigen dargestellten Voraussetzungen der einvernehmlichen Scheidung geregelt wurden.

 Wann kann der Scheidungsantrag eingereicht werden?

Eine einvernehmliche Scheidung läuft meist viel schneller ab als eine streitige Scheidung. Eine Scheidungsvoraussetzung ist das Trennungsjahr. Der Scheidungsrichter prüft im Scheidungstermin, ob das Scheidungspaar bereits ein Jahr in Trennung lebt.

Bereits vor Ablauf des Trennungsjahrs kann man bei der einvernehmlichen Scheidung die Scheidung einreichen. Wenn die Scheidung schnell durchgeführt werden soll, dann kann der Scheidungsantrag ca. zwei bis drei Monate vor Ablauf des Trennungsjahrs gestellt werden. Wichtig ist, dass zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Scheidungsgericht das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Wir achten darauf, dass der Scheidungsantrag nicht zu früh eingereicht wird, weil die Gefahr besteht, dass das Gericht den Scheidungstermin vor Ablauf des Trennungsjahrs terminiert und dann die Scheidungsvoraussetzungen noch nicht vorliegen (vgl. AG Wismar, Az. 3 F 10/17).

 Wer bezahlt den Anwalt bei der einvernehmlichen Scheidung?

Wenn bei der einvernehmlichen Scheidung nur ein Rechtsanwalt tätig wird, bedeutet dies nicht, dass automatisch jeder Ehegatte die Hälfte der anfallenden Anwaltskosten bezahlen muss.

Den Anwalt muss derjenige Ehegatte bezahlen, der ihn beauftragt. Der Anwalt wird dann für diesen Ehegatten tätig und stellt auch ihm gegenüber seine Anwaltsrechnung. Wenn Ehepaare sich im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung entscheiden, dass nur ein Ehepartner sich einen Anwalt nimmt um Kosten zu sparen, ist es oft so, dass der andere – nicht anwaltlich vertretene – Ehepartner den anwaltlich vertretenen Ehepartner im Nachhinein die Hälfte der Anwaltskosten erstattet. Dies müssen aber die Ehegatten jeweils unter sich ausmachen.

 Weniger Anwaltskosten und Gerichtskosten durch einvernehmliche Scheidung

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden, können Sie auch Gerichtskosten und Anwaltskosten sparen. Einige Gerichte verringern den Verfahrenswert der Scheidung bei einer einvernehmlichen Scheidung um 25 %. So können die Scheidungskosten erheblich geringer ausfallen.

 Die einvernehmliche Scheidung Kosten spart, ist guter Rat

Fazit: Die Kosten sind, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt sehr viel geringer als bei einer streitigen Scheidung. Wer Kosten bei der Scheidung sparen will, sollte daher seinen Ehepartner fragen, ob eine einvernehmliche Ehescheidung möglich ist.

46 Kommentare

  1. Detlev

    Ich will mich von meiner Frau scheiden lassen. Wir sind uns beide einig. Brauchen wir dann auch einen Anwalt?

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    1. Rechtsanwalt Stephan Imm

      Auch wenn Sie sich mit Ihrer Frau einig sind, benötigen Sie einen Anwalt für die Scheidung. Sie müssen sich allerdings nicht beide einen Anwalt nehmen. Es reicht aus, wenn Sie oder Ihre Frau einen Anwalt für die Scheidung beauftragen. Sofern Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, braucht dann der andere Ehepartner der Scheidung nur zuzustimmen. Allerdings: Der Anwalt kann immer nur einen Ehepartner vertreten – nicht beide gleichzeitig. Ausführlich erläutern wir dies im Text „Scheidung ohne Anwalt„.

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  2. Janina

    Eine einvernehmliche Scheidung ist immer die Beste. Das zeigt sich oft auch nach einer längeren Zeit. Dies hat nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch viel weitreichendere. Beispielsweise sind Kinder von einer einvernehmlichen Scheidung weitaus weniger geschädigt als bei einer langen Auseinandersetzung. Es geht nämlich darum die Kinder bei einer Scheidung nicht zu vergessen!

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  3. Tobias

    Ich habe den Scheidungsantrag von meinem Ex-Partner erhalten. Dort ist ein kleiner Tippfehler im Monat passiert – statt Juli ist es Februar. Kann das ein Nachteil sein ?

    Wenn man dann darauf hinweist, entspricht dies einer Änderung oder einem Antrag ? Dem Amtsgericht reicht einfach nur eine schriftliche Zustimmung des Scheidungsantrages ?

    Sonst sind wir uns in allen Punkten einig.

    Danke für Ihre Antwort.

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    1. Rechtsanwalt Stephan Imm

      Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, auf welches Datum sich der Tippfehler bezieht. Sollte sich der Tippfehler auf das Trennungsdatum beziehen, muss das natürlich richtig gestellt werden. Ihr Partner sollte am besten seinen Anwalt diesbezüglich befragen. Ich gehe mal davon aus, dass Sie einen Anwalt haben, weil nur dieser den Scheidungsantrag beim Gericht stellen kann.

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  4. Hans Brandt

    Ich finde es normal, dass jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt hat. Auch wenn es eine gütliche Scheidung ist. Es ist wichtig, dass die Interessen aller verteidigt werden.

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  5. Nora

    Gut zu wissen, dass bei einvernehmlichen Scheidungen nur ein Rechtsanwalt tätig sein muss. Das wird einige Kosten sparen! Ich möchte mich scheiden lassen und informiere mich zum Thema, um einen Überblick über das gesamte Verfahren zu bekommen. Danke für den Beitrag, sehr hilfreich!

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  6. Katherine Fischer

    Das ist interessant, wie nur ein Ehegatte den Anwalt offiziell bezahlt, aber das wäre auch viel leichter legal durchzusetzen und zu erklären. Ein Freund ist Anwalt, also er hat ein bisschen zu diesem Thema gestern gesprochen, aber ich hatte es nicht im Ganzen verstanden. Dieser Artikel ist deswegen sehr hilfreich beim Erklären.

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  7. Nora

    Interessant, dass einige Gerichte die Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung um 25 % verringern. Das finde ich gut. Ich werde mich scheiden lasen und lese gerne zum Thema, um einen besseren Überblick über das gesamte Verfahren zu bekommen.

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  8. Helena

    Wir sind dabei unsere Ehescheidung bei dem Familiengericht einzurichten. Im meinen Fall würde ich schon die Hilfe von Rechtsanwalt ansprüchen, da mein Ehegatte nicht völlig zustimmt. Danke für die Liste der Kosten einer Scheidung!

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  9. Nora

    Gut zu wissen, dass bei einvernehmlichen Scheidungen nur ein Rechtsanwalt tätig wird. Ich dachte, dass jede Partei einen Anwalt brauchte. Ich möchte mich scheiden lassen und informiere mich daher zum Thema. Dein Beitrag hat mir einen guten Überblick über den Ablauf und die Kosten angeboten! Danke!

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  10. Oscar Albrecht

    Meine Tante und Onkel lassen sich scheiden. Sie sind aber schlecht informiert. Sie haben mir gesagt, dass sie nur einen Rechtsanwalt brauchen. Wie Sie schon erklären, ist dies nicht der Fall.

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  11. Aaron

    Gut zu wissen, dass man bei einer einvernehmlichen Scheidung die Scheidungskosten um 25 % verringern kann. Ich möchte mich scheiden lassen und informiere mich daher zum Thema. Dein Beitrag hat mir einen guten Überblick über den Ablauf und die Anwaltskosten angeboten! Danke!

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  12. Nora

    Gut zu wissen, dass bei einvernehmlichen Scheidungen nur ein Rechtsanwalt tätig ist. Ich dachte, dass jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt brauchte. Ich möchte mich scheiden lassen und informiere mich daher zum Thema. Dein Beitrag hat mir einen guten Überblick über den Ablauf angeboten! Vielen Dank!

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  13. Florian

    Gut zu wissen, dass es bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Anwalt beauftragt wird. Ich dachte, dass jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt brauchte. Das wird mir einige Kosten sparen! Ich werde mich scheiden lassen. Danke für den Beitrag, sehr informativ!

    Antworten
  14. Aaron

    Gut zu wissen, dass es bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Anwalt beauftragt wird. Ich dachte, dass jede Partei einen eigenen Anwalt brauchte. Das wird mir einige Scheidungskosten sparen! Danke für den Beitrag, sehr informativ!

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  15. Joachim Hussing

    Danke, dass Sie erklärt haben, wie ein Anwalt während einer Scheidung eine Verfahrensgebühr von 1,3 und eine Termingebühr von 1,2 kostet. Meine Eltern denken darüber nach, sich nach 25 Jahren Ehe scheiden zu lassen. Ich werde diesen Artikel mit ihnen teilen und ihnen vorschlagen, mit Anwälten zu sprechen, wenn sie wirklich vorhaben, sich scheiden zu lassen.

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  16. Dietrich Bachmann

    Gut zu wissen, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht unbedingt die Hälfte von beiden Ehepaare bezahlt wird. Mein Bruder trennt sich von seiner Frau und sucht einen guten Anwalt. Ich werde ihm diese Tipps weitergeben. Der richtige Anwalt ist für beide Partien wichtig.

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  17. Anna

    Ich finde es sehr gut, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Rechtsanwalt benötigt wird. Ich habe mit meinem Mann einen Anwalt für Ehescheidung in Stralsund kontaktiert, da wir dort zuletzt miteinander gelebt hatten. Mein noch-Mann wohnt nun wieder in Neuseeland und ich in der Schweiz. Die Ehe war nur kurz. Wir verzichten auf Vorsorgeausgleich und hoffen, dass es schnell über die Bühne geht.

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  18. Hans Grubmüller

    Gut zu wissen, dass eine einvernehmliche Scheidung meist viel schneller als eine streitige Scheidung abläuft. Das sollte ja jedes Ehepaar, das sich trennt, als Ziel haben. Wenn es aber eine streitige Scheidung ist, braucht man einen guten Anwalt, der den Prozess einer Scheidung versteht.

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  19. Aaron

    Interessant, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Rechtsanwalt tätig ist. Ich dachte, dass jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt brauchte. Ich möchte mich scheiden lassen und informiere mich daher zum Thema. Dein Beitrag hat mir einen guten Überblick über den Ablauf angeboten! Vielen Dank!

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  20. Nora

    Gut zu wissen, dass es bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Anwalt beauftragt wird. Ich dachte, dass jede Partei einen eigenen Anwalt brauchte. Damit kann ich einige Kosten sparen! Ich möchte mich scheiden lassen. Danke für den Beitrag, sehr informativ!

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    1. Christian

      Prinzipiell können Sie natürlich auch bei der einvernehmlichen Scheidung einen zweiten Anwalt beauftragen. Die verhandeln dann das Ergebnis miteinander aus, eine stellt den Antrag und bei der Verhandlung brauchen Sie den zweiten dann nicht mehr. Das vermeidet, dass Sie der (Ex)Partner mit SEINEM(!) Anwalt über den Tisch zieht, kostet aber natürlich mehr.

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  21. Aaron

    Gut zu wissen, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Rechtsanwalt tätig wird. Ich dachte, dass jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt brauchte! Damit können wir einige Kosten sparen. Wir werden und scheiden lassen. Danke für den Beitrag!

    Antworten
  22. Aaron

    Interessant, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt beauftragt wird. Ich dachte, dass jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt brauchte. Ich werde mich scheiden lassen und damit kann ich einige Kosten sparen! Vielen Dank für den Beitrag, sehr informativ!

    Antworten
  23. Aaron

    Gut zu wissen, dass man bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Rechtsanwalt braucht. Ich dachte, dass jede Partei einen eigenen Anwalt brauchte. Ich werde mich scheiden lassen. Damit kann ich einige Kosten sparen! Danke für den Beitrag, sehr informativ!

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  24. Steffi Boehm

    Wer trägt die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung? Es gibt einen Notarvertrag, welcher besagt, die Verfahrenskosten werden geteilt. Im Scheidungsurteil heißt es, die Verfahrenskosten trägt jeder zur Hälfte. Jetzt soll ich jedoch die Gesamtkosten alleine zahlen. Warum? Welche rechtliche Grundlage gibt es?
    Steffi

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  25. Otto Müller

    Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Anwalt für Familienrecht. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe.

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  26. Dean

    Ist es mit einem Ehevertrag komplizierter sich einvernehmlich scheiden zu lassen? Ich möchte einen Ehevertrag machen in dem mein man nur eine Summe bei Scheidung erhält, da das Haus mir gehört und das meiste ich alleine bezahlt habe. Er verzichtet auf den Zugewinn. Es war immer schon so abgesprochen dass falls es zur Scheidung kommt er nur das Geld wieder bekommt dass er mir gegeben hat + etwas extra. Wenn wir uns ohne Ehevertrag scheiden lassen funktioniert das dann auch ohne Probleme dass er mein Mann nur das vereinbarte Geld zurück bekommt,oder würde das Gericht hier anders entscheiden. Der Ehevertrag kostet mich 2000€, das könnte ich mir auch sparen wenn diese Regelung die wir so zwischen uns vere haben in einer einvernehmlich Scheidung gilt. Würde mich über eine Antwort freuen

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  27. Chris Pederson

    Beim Thema Recht ist es durchaus sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dem kann man dann gezielt Fragen stellen und sich Hilfe holen.

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  28. Sandra Geier

    Eine Scheidung ist nie schön, für alle beteiligten. Vor allem, wenn eine streitende Scheidung bevorsteht. Wenn dies der Fall ist, muss der Rechtsanwalt, zusätzlich zu seinen eigentlichen Aufgaben, auch als Mediator und Seelsorger fungieren. Ein Ehevertrag kann dies vielleicht ein bisschen eindämmen.

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  29. Merlyn S.

    Gut zu wissen, dass bei mehr einvernehmliche Ehescheidung Anwaltskosten niedriger sind, als in gegensätzlichen Fall. Es ist gerade unserer Situation mit meinem Mann und so können wir wirklich kosten sparen. Vielen Dank für diesen Tipp.

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  30. Karl Heinrich

    Meine Frau und ich haben uns entscheiden, dass wir uns scheiden lassen. Wir möchten im Guten auseinander gehen und mein Anwalt für Familienrecht hat nun eine einvernehmliche Scheidung vorgeschlagen. Sehr interessant finde ich, dass dadurch auch die Kosten geringer gehalten werden, da nur ein Termin vor Gericht notwendig ist. Ich werde das mal mit meiner Frau besprechen, aber ich denke, sie wird das genauso sehen.

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  31. Alina Baumann

    Vielen Dank für den Beitrag zu einvernehmliche Scheidung. Gut zu wissen, dass bei dieser Form von Scheidung nur ein Scheidungstermin vor dem Familiengericht notwendig ist und man nicht noch einen Notar für Familienrecht braucht. Meine Schwester und ihr Mann wollen sich scheiden lassen und ich werde ihr diesen Beitrag weiterleiten.

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  32. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag über Scheidung. Interessant, dass zu einer einvernehmlichen Scheidung auch die Einigkeit über Sorgerecht und Unterhalt Bedingung ist. Ich werde mich mal mit einem Rechtsanwalt beraten, ob es Chancen auf eine einvernehmliche Schheidung bei uns gibt.

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  33. Nils Erkmann

    Danke für diesen Beitrag über die einvernehmliche Scheidung. Interessant, dass in diesem Falle nur ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss, der dann die Scheidung regelt. Meine Frau und ich denken schon länger über Scheidung nach und wollten uns daher hier mal schlau machen.

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  34. Paul Krampe

    Meine Frau sind uns einig, dass wir uns nun scheiden lassen. Mir war gar nicht bewusst, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung auch Einigkeit über das Sorgerecht und Vermögen herrschen müssen. Ich werde mir dafür mal einen Anwalt für Scheidungsrecht suchen, vielen Dank für die Tipps.

    Antworten
  35. Tyler Padleton

    Danke für diesen Beitrag über die einvernehmliche Scheidung. Eine Freundin und ihr Mann wollen sich scheiden lassen und haben demnächst auch einen Termin bei einer Anwaltskanzlei für Familienrecht. Guter Hinweis, dass nur ein Rechtsanwalt tätig wird.

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  36. Natalie Brandner

    Mein Mann und ich werden uns trennen und streben eine einvernehmliche Scheidung an. Umso interessanter finde ich, dass bei einer solchen Scheidung nur ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragen muss und der Zweite lediglich der Scheidung zustimmt. Das vereinfacht den ganzen Prozess auf jeden Fall und erspart uns zusätzliche Kosten.

    Antworten
  37. Aria Weidmann

    Mein Bruder steht nun vor der Scheidung und hat auch bereits eine Anwaltskanzlei für Familienrecht kontaktiert. Was ich bisher noch gar nicht wusste, dass man sich auch einvernehmlich scheiden lassen kann und hierbei auch nur ein Anwalt notwendig ist. Da mein Bruder und seine Frau sich einig sind und im Guten auseinander gehen wollen, ist das auf jeden Fall eine Option. Ich werde die Informationen an ihn weiterleiten, damit er die weiteren Schritte mit seinem Anwalt besprechen kann.

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  38. Ada

    Ich habe nach weiteren Informationen zur Scheidung gesucht. Ich bin stecken geblieben und habe nicht verstanden, wie und was. Aber jetzt verstehe ich alles besser.

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  39. Anna

    Scheidung ist immer eine traurige Angelegenheit. Doch sie sollte nicht noch trauriger werden, indem man sich abspeisen lässt mit wenig Unterhalt. Ein guter Rechtsanwalt für Scheidung ist obligatorisch. Selbst eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt nicht möglich.

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  40. Hermann Freihut

    Als ich mich scheiden ließ, war ich dankbar für die Unterstützung meines Anwalts für Scheidungsrecht. Obwohl nur ich ihn beauftragt hatte, half er uns beiden, die Kosten zu minimieren und den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Diese Erfahrung hat mir gezeigt, wie wertvoll professionelle Hilfe in solch einer schwierigen Zeit sein kann.

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  41. Florian Farber

    Meine Frau und ich möchten uns gerne scheiden lassen. Für uns beide war interessant zu lesen, dass der Gegenstandswert bei der Scheidung die Kosten der Scheidung bestimmen können. Wir werden uns rechtlich beraten lassen.

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  42. Laura Krone

    Ich lasse mich von meinem Mann scheiden. Interessant, dass eine einverständliche Scheidung am einfachsten ist. Darum werde ich mich auf die Suche nach einem Rechtsanwalt für Scheidungen machen.

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  43. Katrin Hegedorn

    Ich hatte eine einvernehmliche Scheidung. Wir hatten uns einfach auseinandergelebt. Wir sind dann ohne Streit und Probleme einfach unserer Wege gegangen.

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