Scheidungskosten-Tabelle 2022: Anwaltskosten und Gerichtskosten bei der Scheidung

Scheidung Kosten

Die Höhe der Scheidungskosten können Sie der Scheidungskostentabelle entnehmen, die wir hier für Sie auf der Seite veröffentlicht haben.

Wenn Sie bei uns Ihren Scheidungsantrag stellen, sagen wir Ihnen gern auch vorher, was die Scheidung kostet.

In der Scheidungskostentabelle finden Sie die Gesamtkosten einer einvernehmlichen Scheidung, die aus Anwaltskosten und Gerichtskosten bestehen.

 Tipp: Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung

Wer nur über geringe finanzielle Mittel verfügt, kann unter Umständen Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung beantragen. Unsere Kanzlei berät gern und hilft beim Ausfüllen der notwendigen Dokumente.

 So lesen Sie die Scheidungskostentabelle

Die Tabelle schlüsselt die Kosten für ein Scheidungsverfahren auf und gilt für die einvernehmliche Scheidung. Da bei der einvernehmlichen Scheidung nur ein Rechtsanwalt am Scheidungsverfahren beteiligt ist, enthält die Tabelle die Kosten für einen Rechtsanwalt. Sollten Sie sich streitig scheiden lassen und jeder Ehegatte einen Anwalt haben, so sind die Anwaltskosten in der Tabelle zu verdoppeln.

 Verfahrenswert für Scheidungskosten ausschlaggebend

Damit Sie die richtigen Scheidungskosten ermitteln können, müssen Sie den Verfahrenswert Ihrer Scheidung kennen. An anderer Stelle erläutern wir ausführlich, wie sich der Verfahrenswert der Scheidung errechnet. Hier noch einmal die Kurzform: Der Verfahrenswert (oder Gegenstandswert) der Scheidung berechnet sich anhand verschiedenen Faktoren. Hauptfaktor ist das Nettoeinkommen der Ehepartner innerhalb von 3 Monaten. Von dem Nettoeinkommen können Freibeträge für unterhaltspflichtige Kinder abgezogen werden. Vermögen (Haus, Geldanlagen etc.) der Ehepartner erhöht den Verfahrenswert, wohingegen Kredite den Verfahrenswert reduzieren können. Sofern ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, erhöht sich der Verfahrenswert weiter. Die Berechnung des Verfahrenswerts ist also sehr umfangreich und es ist in der Regel einfacher hier einen Anwalt zu fragen, der einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erstellt.

 

 Verfahrenswert der Scheidung berechnen lassen

Sie können gern unsere Rechtsanwaltskanzlei kostenfrei beauftragen, den Verfahrenswert für Sie zu berechnen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei erstellt hier kostenlos für Sie einen Kostenvoranschlag über die Scheidungskosten. Wir können Ihnen nur empfehlen, unser Gratis-Angebot zur Scheidungskosten-Berechnung auszuprobieren, damit Sie einen Überblick über die Kosten erhalten und planen können.
Wenn Sie den Verfahrenswert Ihrer Scheidung kennen, können Sie in der entsprechenden Zeile der Scheidungskostentabelle die Kosten der Scheidung ablesen.

 Scheidungskosten-Tabelle

Die folgende Scheidungskosten-Tabelle enthält die Anwaltskosten und Gerichtskosten für eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt. Eine einvernehmlich Scheidung bedeutet, dass Sie sich mit ihrem Ehepartner nicht streiten. In der ersten Spalte der Tabelle sehen Sie den Verfahrenswert der Scheidung, der die Grundlage für die jeweiligen Anwaltsgebühren und Gerichtsgebühren bildet. Oben auf dieser Seite haben wir erläutert, wie Sie den Verfahrenswert der Scheidung ermitteln können. Wenn Sie bei der Ermittlung Schwierigkeiten haben sollten, dann können Sie unsere kostenlose Scheidungskosten-Anfrage nutzen.

Verfah­rens­wert
bis Euro
Anwalts­kosten
(in Euro)
Gerichts­kosten
(in Euro)
Gesamt
(in Euro)
3.000 621,78 216,00 837,78
4.000 773,50 254,00 1.027,50
5.000 925,23 292,00 1.217,23
6.000 1.076,95 330,00 1.406,95
7.000 1.228,68 368,00 1.596,68
8.000 1.380,40 406,00 1.786,40
9.000 1.532,13 444,00 1.976,13
10.000 1.683,85 482,00 2.165,85
13.000 1.820,70 534,00 2.354,70
16.000 1.957,55 586,00 2.543,55
19.000 2.094,40 658,00 2.732,40
22.000 2.231,25 690,00 2.921,25
25.000 2.368,10 742,00 3.110,10
30.000 2.561,23 812,00 3.403,23
35.000 2.814,35 882,00 3.696,35
40.000 3.037,48 952,00 3.989,48
45.000 3.260,60 1.022,00 4.282,60
50.000 3.483,73 1.092,00 4.575,73
65.000 3.736,60 1.332,00 5.068,60
80.000 3.989,48 1.572,00 5.561,48
95.000 4.242,35 1.812,00 6.054,35
110.000 4.495,23 2.052,00 6.547,23
125.000 4.748,10 2.292,00 7.040,10
140.000 5.000,98 2.532,00 7.532,98
155.000 5.253,85 2.772,00 8.025,85
170.000 5.506,73 3.012,00 8.518,73
185.000 5.759,60 3.252,00 9.011,60
200.000 6.012,48 3.492,00 9.504,48
230.000 6.369,48 3.850,00 10.219,48
260.000 6.726,48 4.208,00 10.934,48
290.000 7.083,48 4.566,00 11.649,48
320.000 7.440,48 4.924,00 12.364,48
350.000 7.797,48 5.282,00 13.079,48
380.000 8.154,48 5.640,00 13.794,48

Für höhere Verfahrenswerte können Sie die Scheidungskosten hier nachfragen.

Lesebeispiel der Scheidungskosten-Tabelle: Beträgt der Verfahrenswert der Scheidung 6.000,- Euro so beträgt das Anwaltshonorar für die Scheidung 1.076,95 Euro. An Gerichtskosten entstehen 330,- Euro, so dass sich insgesamt Scheidungskosten von 1.406,95 Euro ergeben.

 PDF Scheidungskosten

Die Scheidungskosten Tabelle können Sie hier als PDF herunterladen.