InhaltsverzeichnisWas kostet eine Scheidung ohne Anwalt?
Eine Trennung und Scheidung ist ein schmerzhafter Prozess. Neben der seelischen Seite ist eine Scheidung auch oft sehr kostspielig. Nicht nur, dass Kosten für eine neue Wohnung anfallen auch die Scheidung an sich, muss bezahlt werden. Um hier die Scheidungskosten zu reduzieren, suchen viele nach einer Scheidung ohne Anwalt. Dann muss nur noch geklärt werden: Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?
Scheidung ohne Anwalt
Um es gleich vorwegzunehmen: eine Scheidung ohne Anwalt ist in Deutschland nicht möglich. Es fallen bei einer Scheidung immer Anwaltskosten an. Daher kann die Frage „Was kostet eine Scheidung ohne Anwalt?“ auch nicht beantwortet werden. Wem es also darum geht, sich möglichst kostengünstig scheiden zu lassen, der müsste sich richterweise folgende Frage stellen: „Wie kann ich mich möglichst kostengünstig scheiden lassen?“ oder „Wo finde ich die billigste Scheidung?“
Die billigste Scheidung
Die kostengünstige Art der Scheidung ist die sogenannte einvernehmliche Scheidung. Dieses Scheidungsverfahren ist möglich, wenn sich die Eheleute über die Trennung und Scheidung einig sind und nicht streiten. Bei der einvernehmlichen Scheidung können Sie Geld sparen, weil nur ein Anwalt an dem Verfahren beteiligt ist. Sollten sich die Eheleute streiten und jeder nimmt sich einen eigenen Anwalt, so entstehen die Anwaltskosten doppelt, weil ja auch zwei Rechtsanwälte beteiligt sind.
Scheidung vor dem Familiengericht per Urteil
Die Scheidung findet in Deutschland immer vor dem Familiengericht statt. Das Familiengericht ist eine spezielle Abteilung beim Amtsgericht. Bei dem Familiengericht muss der Scheidungsantrag (durch einen Rechtsanwalt) eingereicht werden. In Berlin gibt es z.B. vier Familiengerichte, die für den Scheidungsantrag zuständig sein können. Der Familienrichter oder die Familienrichterin lädt danach in der Folge die Ehepartner zu einer mündlichen Verhandlung: dem Scheidungstermin. In diesem Scheidungstermin wird dann durch den Richter die Ehe geschieden. Man spricht hier dann landläufig vom „Scheidungsurteil“ – auch wenn der Richter die Ehe – juristisch gesehen – per „Beschluss“ scheidet. Das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht ist nicht kostenlos. Das Familiengericht verlangt hierfür Gerichtskosten an. Diese Gerichtskosten bzw. Gerichtsgebühren müssen im Voraus entrichtet werden. Nur wenn die Gerichtsgebühren im Vorfeld eingezahlt wurden, beginnt das Gericht mit seiner Arbeit.
Anwaltskosten und Gerichtskosten bei der Scheidung
Wie oben dargestellt, entstehen bei einer Ehescheidung also Anwaltskosten und Gerichtskosten. Die Höhe dieser Kosten errechnet sich aus dem sogenannten Verfahrenswert. Um den Verfahrenswert der Scheidung zu ermitteln, sollte man sich am besten von einem Anwalt einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, weil die Bestimmung des Verfahrenswerts nicht ganz einfach ist. Hier auf scheidung.services bieten wir Ihnen den kostenlosen Service, die voraussichtlichen Kosten der Scheidung zu berechnen.
Anwaltszwang bei der Scheidung
Die Anwaltskosten sind ein bedeutender Kostenfaktor. Wenn Sie hier Geld einsparen möchten, dann sollten Sie darauf achten, dass Ihr Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet. Im RVG sind die Kosten gesetzlich geregelt, die der Anwalt berechnen darf. Es ist aber auch möglich, dass der Anwalt eine Honorarvereinbarung mit Ihnen abschließen will und nicht nach RVG abrechnet. Dann müssen Sie mit Kosten rechnen, die erheblich über die im RVG gesetzlich geregelten Kosten liegen. Die Anwälte von scheidung.services rechnen die Scheidung übrigens nach RVG ab und bieten Ihnen eine Niedrigstpreisgarantie.
Da im Scheidungsverfahren ein Anwaltszwang besteht, ist mindestens immer ein Anwalt bei der Scheidung involviert. Der Anwaltszwang besteht allerdings nur für denjenigen Ehepartner, der den Scheidungsantrag einreichen möchte. Der andere Ehepartner braucht, solange die Scheidung nicht streitig ist, keinen eigenen Anwalt. Im Scheidungstermin vor Gericht kann der andere Ehepartner dann der Scheidung einfach zustimmen – ohne Anwalt.
Wenn die Ehegatten hier also Kosten einsparen wollen, dann verabreden sie sich, dass nur einer von ihnen einen Anwalt beauftragt. Später können die Ehegatten unter sich die Kosten für diesen einen Anwalt hälftig aufteilen.
Der Anwalt ist offiziell immer nur der Vertreter eines Ehepartners. Standesrechtlich darf der Anwalt nicht zugleich beide Seiten vertreten, weil er in eine Interessenkollision geraten könnte. In der Praxis hat dies aber kaum Bedeutung, weil der Anwalt nicht gegen den Willen seines Mandanten eine Lösung zuungunsten des – formal gesehen – Gegners herbeiführen wird.
Bezahlen muss zunächst derjenige Ehegatte den Anwalt, der ihn beauftragt.