InhaltsverzeichnisWer zahlt die Scheidung? Wer muss die Scheidungskosten übernehmen?
„Wer zahlt die Scheidung?“ Diese Frage stellen sich viele Scheidungswillige. Muss die Scheidungskosten immer derjenige Ehegatte übernehmen, der die Scheidung „verursacht“ hat? Nein, so läuft das natürlich nicht im deutschen Recht.
Wer zahlt die Scheidung (Scheidungskosten)?
Zunächst einmal muss man bei den Scheidungskosten unterscheiden. Es gibt die Anwaltskosten (Anwaltsgebühren) und die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren).
Wer zahlt die Anwaltskosten bei der Scheidung?
Bei der Scheidung kann jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt beauftragen. Hieraus ergibt sich bereits die Kostenregelung. Jeder Ehegatte bezahlt seinen von ihm beauftragten Anwalt selbst. Wer nicht genügend finanzielle Mittel hat, seinen Anwalt zu bezahlen, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt zunächst der Staat die Kosten für den Anwalt. Hier erläutern wir ausführlich die Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung.
Wer bezahlt die Anwaltskosten bei der einvernehmlichen Scheidung?
Ehepaare, die sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, beauftragen in der Regel nur einen Anwalt. Was so einfach gesagt ist, ist juristisch genau zu differenzieren. Wird bei der einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt tätig, dann ist dieser Anwalt auch nur der Anwalt des Ehegatten durch den er beauftragt wurde. Er vertritt auch nur diesen Ehegatten im Scheidungstermin. Der Anwalt darf nicht gleichzeitig den anderen Ehegatten vertreten. Derjenige Ehegatte, der den Anwalt mit der einvernehmlichen Scheidung beauftragt hat, muss den Anwalt auch bezahlen. Der andere Ehegatte hat keine Pflicht, den Anwalt zu bezahlen. Hier wird die einvernehmliche Scheidung ausführlich erläutert.
Einvernehmliche Scheidung: Kosten teilen
Oft geht es aber darum, dass Ehepaare bei der Scheidung Anwaltskosten sparen wollen und im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung dann nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag beim Gericht stellt. Der andere Ehegatte, der keinen Anwalt hat, beteiligt sich dann zum Beispiel an den Anwaltskosten, in dem er seinem Ex-Partner die Hälfte der Anwaltskosten im Nachhinein erstattet. Dies können die Ehepartner unter sich vereinbaren. Wenn die Ehepartner eine solche Verabredung treffen, dann sollten sie dies- im Interesse desjenigen Ehepartners, der den Anwalt beauftragt hat – schriftlich fixieren, denn eine Pflicht zur Aufteilung und Erstattung der Anwaltskosten gibt es nicht.
Wer zahlt die Gerichtskosten bei der Scheidung?
Neben den Anwaltskosten entstehen bei einer Scheidung auch immer Gerichtskosten. Die Gerichtskosten müssen auch immer im Voraus bezahlt werden, ansonsten beginnt das Gericht nicht mit der Arbeit.
Die Gerichtskosten muss zunächst derjenige Ehegatte bezahlen, der die Scheidung einreicht. Der die Scheidung einreichende Ehegatte muss übrigens auch immer die vollen Gerichtskosten vorauszahlen. Auch wenn in der Regel das Familiengericht später im „Scheidungsurteil“ entscheidet, dass jeder Ehegatte die Gerichtskosten zur Hälfte zu tragen hat, so muss gleichwohl der die Scheidung einreichende Ehegatte die Gerichtskosten zunächst voll bezahlen. Später kann der Ehegatte aufgrund des Scheidungsurteils vom anderen Ehegatte die Hälfte der Gerichtskosten erstattet verlangen. Ausführliche Informationen zu den Gerichtskosten erhalten Sie im Text: Die Gerichtskosten bei der Scheidung
Wer zahlt die Scheidung bei Arbeitslosigkeit?
Nicht selten ist bei der Scheidung ein Ehegatte arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Die Arbeitslosigkeit hat zunächst einmal Auswirkungen auf die Höhe der Scheidungskosten. Die Scheidungskosten ergeben sich aus dem Verfahrenswert der Scheidung, der sich wiederum zu einem großen Teil aus dem Einkommen der Ehegatten errechnet. Ist das Einkommen der Ehegatten gering, weil ein Ehegatte nur Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II bezieht, so sinken die Kosten der Scheidung erheblich. Bei der Berechnung der Scheidungskosten wird Arbeitslosengeld II übrigens überhaupt nicht angerechnet, während Arbeitslosengeld I voll angerechnet wird. Wer trägt nun aber die Scheidungskosten bei Arbeitslosigkeit? Grundsätzlich werden die Scheidungskosten unter den Ehegatten aufgeteilt. Jeder trägt im Ergebnis von den Gerichtskosten die Hälfte und trägt die Kosten seines von ihm beauftragten Anwalts. An diesem Grundsatz ändert sich durch die Arbeitslosigkeit nichts. Auch wer arbeitslos ist, muss die auf ihn entfallenden Kosten tragen. Wer nur ein geringes monatliches Einkommen hat und finanziell schwach ist, hat allerdings die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung in Anspruch zu nehmen. Die Scheidungskosten übernimmt dann zunächst einmal der Staat. Lesen Sie hier mehr zur Prozesskostenhilfe bei Scheidung.