Mädchennamen nach Scheidung wieder annehmen

Ablauf der Scheidung

Nach der Scheidung stellt sich für viele die Frage nach dem Familiennamen. Soll oder muss man den Namen, den man während der Ehe geführt hat behalten oder kann man seinen Geburtsnamen oder Mädchennamen wieder annehmen? Wie man nach der Scheidung heißen kann, erläutern wir hier:

 Mögliche Namensänderung nach der Scheidung

Ein Ehegatte kann nach der Scheidung seinen früheren Familiennamen wieder annehmen. Es ist gleichgültig, ob der geschiedene Ehegatte bei der Heirat seinen alten Familiennamen abgelegt hat oder sich für einen Doppelnamen entschieden hatte.

Beispiel 1:

Frau Merkel (Geburtsname: Merkel) hat sich bei der Heirat mit Herrn Kohl für den Doppelnamen Merkel-Kohl entschieden. Jetzt nach der Scheidung kann sie ihren Mädchennamen Merkel annehmen, wenn sie möchte.

Beispiel 2:

Frau Merkel (Geburtsname: Merkel) hat sich bei der Heirat mit Herrn Kohl für den Namen Kohl entschieden und ihren Namen Merkel ganz abgegeben. Jetzt nach der Scheidung kann sie ihren Mädchennamen Merkel trotzdem wieder annehmen, wenn sie möchte.

 Keine Namensänderung nach der Scheidung

Ein geschiedener Ehegatte, der bei der Heirat seinen Namen geändert hat, kann nach der Scheidung seinen Namen wieder ändern, muss dies aber nicht.

Beispiel 3:

Frau Mayer (Geburtsname: Mayer) hat sich bei der Heirat mit Herrn Schmidt für den Namen Schmidt entschieden und ihren Namen Mayer ganz abgegeben. Nach der Scheidung kann sie den Namen Schmidt weiterhin behalten, wenn sie möchte.

 Früherer angeheirateter Familienname

Ein Ehegatte kann nach der Scheidung wie oben dargestellt seinen Geburtsnamen wieder annehmen, er hat aber auch die Möglichkeit einen früheren “angeheirateten” Familiennamen anzunehmen.

Beispiel 4: Frau Mayer heiratete 2000 Herrn Müller und nahm den Familiennamen Müller an. Nach der Scheidung dieser Ehe heiratete sie Herrn Schmidt, dessen Name sie annahm. Nachdem auch diese Ehe geschieden wurde, kann sie sowohl den Namen “Mayer” als auch den Namen “Müller” wieder annehmen.

 

 Kann der Ex-Gatte verlangen, einen Familiennamen wieder abzulegen?

Wer nach der Scheidung den vom Partner angenommenen Familiennamen behalten möchte, kann dies tun. Der frühere Partner kann nicht verlangen, dass man den Familiennamen ablegt.

Beispiel 5

Wie im Beispiel 3 hat Frau Mayer (Geburtsname Mayer) bei der Heirat den Namen Schmidt angenommen. Nach der Scheidung will sie den Namen weiterhin behalten. Ihr Ex-Mann, Herr Schmidt kann sie nicht zwingen, den Namen abzulegen.

 Wie erhält man seinen früheren Namen zurück?

Wer nach der Scheidung seinen Namen wieder ändern will, kann dies folgendermaßen tun: Für die Namensänderung muss man an sein örtlich zuständiges Standesamt wenden. Nehmen Sie zu dem Termin beim Standesamt den Scheidungsbeschluss vom Familiengericht mit. Aber Achtung: Die Scheidung muss bereits rechtskräftig geworden sein, ansonsten ist die Änderung des Namens (noch) nicht möglich.

Für die Namensänderung ist das Standesamt zuständig. Die Namenänderung erfolgt also nicht im Scheidungsverfahren oder im Scheidungstermin vor dem Familiengericht, sondern später.

 Ist für die Namensänderung nach der Scheidung eine Frist einzuhalten?

Für die Namensänderung gibt es keine Frist.

 Was passiert mit den Namen der Kinder?

Nach der Scheidung kann der Name der Kinder nicht geändert werden. Die Kinder behalten den während der Ehezeit geführten Familiennamen.

Beispiel:

Frau Mayer (Geburtsname: Mayer) hat bei der Heirat den Namen Schmidt angenommen. Die während der Ehe geborenen Kinder heißen auch mit Nachnamen Schmidt. Jetzt nach der Scheidung nimmt Frau Schmidt wieder ihren Mädchennamen Mayer an. Ihre Kinder heißen mit Nachnamen aber weiterhin Schmidt. Der Nachname der Kinder kann nicht geändert werden – auch dann nicht wenn der geschiedene Vater zustimmen sollte.

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