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Ab dem 07. Januar 2025 werden wir in der Zeit von 9 bis 18 Uhr wieder direkt für Sie ansprechbar sein.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

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Muster Trennungsbrief

Wer sich von seinem Ehepartner trennt und sich scheiden lassen möchte, kann die Trennung dem Ehegatten gegenüber schriftlich in einem Trennungsbrief erklären. Ein solcher Trennungsbrief dient zweierlei: Zum einen schaffen Sie mit der schriftlichen Erklärung über die endgültige Trennung für sich und Ihren Ehepartner Klarheit bzw. verleihen der Ernsthaftigkeit der Trennung noch einmal Ausdruck. Zum anderen dient ein richtig formulierter Trennungsbrief wichtigen Dokumentationszwecken und bereitet das gerichtliche Scheidungsverfahren vor.

 Trennungszeitpunkt nachweisen

Mit dem Trennungsbrief kann vor Gericht der Trennungszeitpunkt sowie die Endgültigkeit der Trennungsabsicht zum Zeitpunkt der Trennung nachgewiesen werden.

 Trennung ist Voraussetzung für spätere Ehescheidung

Dies ist deshalb bedeutsam, weil die Trennung der Ehegatten Voraussetzung für die Scheidung der Ehe ist. Denn eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Gemäß § 1565 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist die Ehe gescheitert, „wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen“. Dazu bedarf es der endgültigen Trennung des Ehepaares, die  zum Zeitpunkt des mündlichen Scheidungstermins vollzogen ist und nachgewiesen werden kann.

Bei der einvernehmlichen Scheidung – d.h. wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragen – ist die Ehescheidung bereits nach Ablauf eines Trennungsjahres möglich.

Beantragt nur ein Ehepartner die Scheidung, ohne dass der andere Partner dem Antrag zustimmt (streitige Ehescheidung), kann die Ehe geschieden werden, wenn die Ehepartner seit drei Jahren in Trennung leben. Nach Ablauf einer dreijährigen Trennungszeit wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet (§ 1566 BGB).

 Der Trennungszeitpunkt im Scheidungsverfahren

Der Zeitpunkt der Trennung spielt im Scheidungsverfahren also eine wichtige Rolle. Sofern beide Ehepartner übereinstimmende Angaben zum Trennungszeitpunkt machen, wird dieser von Seiten des Familiengerichts in aller Regel nicht hinterfragt und braucht nicht weiter nachgewiesen zu werden. Etwas schwieriger ist die Situation, wenn die Ehepartner sich nicht darüber einig sind, wann sie sich getrennt haben, oder wenn die Ehegatten trotz Trennung weiter zusammen in der Ehewohnung gewohnt haben. Anders als bei Auszug eines Ehepartners aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung lässt sich der Trennungszeitpunkt bei Verbleib in der gemeinsamen Wohnung während der Trennungszeit nicht so eindeutig nachweisen.

Dabei ist zu beachten, dass derjenige Ehepartner, der den Scheidungsantrag stellt, den Trennungszeitpunkt sowie die Tatsache, dass die Trennung auch vollzogen wurde, beweisen muss.

 Trennungsbrief zum Nachweis der Trennung

Dabei kann ein Trennungsbrief weiterhelfen. Darin erläutert der trennungswillige Partner dem Ehegatten, dass er sich von ihm endgültig trennt. Das heißt, dass die bislang bestehende häusliche Gemeinschaft aufgehoben wird. Es soll keine Gemeinsamkeiten mehr in jeglichen Lebensbereichen geben, sondern die Ehegatten führen unabhängig voneinander ein eigenständiges Leben. Sie schlafen getrennt voneinander, führen einen eigenständigen Haushalt (auch bei Verbleib in der gemeinsamen Ehewohnung kauft jeder für sich ein und nimmt die Mahlzeiten alleine ein), es gibt keine gemeinsame Haushaltskasse und keine gemeinsamen Freizeitgestaltungen. Kurz gesagt bedeutet dies die strikte Trennung von Tisch und Bett. In dem Trennungsbrief wird dem Ehegatten ferner mitgeteilt, dass die Trennung aufgrund der Ablehnung der ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt. Die Trennung ist endgültig und es wird nicht beabsichtigt, in Zukunft wieder als Ehepaar zusammenzukommen.

Wichtig ist, dass Sie das Datum nachweisen können, an dem der Trennungsbrief dem Ehepartner zugegangen ist – etwa indem sie sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen. Denken Sie auch daran, für sich eine Kopie des Schreibens aufzubewahren.

Der Trennungsbrief kann frei formuliert werden. Sie müssen sich dabei an kein bestimmtes Format halten oder bestimmte Formulierungen nutzen. Wichtig ist, dass in dem Trennungsbrief klar zum Ausdruck kommt, dass Sie sich endgültig von Ihrem Ehepartner trennen.

Als Vorlage können Sie unseren nachfolgenden-Muster Trennungsbrief verwenden. Alternativ können Sie auch einen Rechtsanwalt damit beauftragen, Ihren Ehepartner über die Trennung zu informieren.

 Muster Trennungsbrief

(Anrede)

Nachdem wir schon längere Zeit Schwierigkeiten in unserer Beziehung haben, und alle Versuche gescheitert sind, die Beziehung und damit unsere Ehe zu retten, habe ich mich nunmehr endgültig dazu entschieden, mich von dir zu trennen. Diese Trennung ist endgültig. Unsere Ehe ist unwiederbringlich zerrüttet, und ich beabsichtige, mich von dir scheiden zu lassen.

Ich werde ab sofort keinen gemeinsamen Haushalt mehr mit dir führen, sondern die Trennung von dir in allen Lebensbereichen vollziehen. Jeder führt sein eigenes Leben einschließlich der alltäglichen Haushaltsangelegenheiten wie Einkaufen, Kochen, Essen, Spülen, Waschen etc. Auch finanziell gehen wir ab sofort getrennte Wege. Jeder kümmert sich ab sofort selbst um seine Finanzen. Es gibt keine gemeinsame Haushaltskasse, und jeder führt sein eigenes Konto. Wir werden auch in der Freizeit keine Zeit mehr gemeinsam verbringen und nichts mehr gemeinsam unternehmen.

Diese Trennung ist von mir gewollt und gesetzliche Voraussetzung für die von mir angestrebte Scheidung. Ich bitte dich, diese Entscheidung zu respektieren.

Ort, Datum, Unterschrift