Scheidungsstatistik 2020 – 143.800 Ehen wurden geschieden

Scheidungsantrag

Im Jahr 2020 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 143 800 Ehen geschieden.

 Leichter Rückgang bei den Scheidungen im Vergleich zum Vorjahr

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Scheidungen gegenüber 2019 um knapp 5 200 oder 3,5 % gesunken. Damit gab es nach der leichten Zunahme 2019 wieder eine Abnahme der Ehescheidungen wie stets seit 2012. Welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Zahl der Scheidungen hat, wird sich vermutlich erst in den nächsten Jahren zeigen, da einer Scheidung in der Regel eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr vorausgeht. Des Weiteren können coronabedingte Verzögerungen oder Verschiebungen bei den Familiengerichten nicht ausgeschlossen werden.

 Viele minderjährige Kinder von Scheidung der Eltern betroffen

Etwa die Hälfte der 2020 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten wiederum 50,2 % ein Kind, 38,9 % zwei und 10,9 % drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2020 etwa 119 100 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. 

Bei 88,9 % der Ehescheidungen wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 7 % wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,1 % stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu. 

2020 ließen sich etwa 900 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. 2019 waren es rund 100 gewesen. Die „Ehe für alle“ war in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt worden. Scheidungen gleichgeschlechtlicher Ehepaare werden seit 2019 erfasst. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. 2020 wurden rund 1 100 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften erfasst, 2019 waren es etwa 1 300 gewesen.