Verwirkung des Ehegattenunterhalts
Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen der Eheleute hat der wirtschaftlich schlechter stehende Ehegatte bei Trennung und Scheidung Anspruch auf Zahlung von Ehegattenunterhalt (bis zur Scheidung: Trennungsunterhalt) gegen den Ehepartner. Doch kann der eigentlich unterhaltsberechtigte Ehepartner seinen Anspruch unter Umständen wieder verwirken….
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