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In der Zeit vom 20. Dezember 2024 bis 06. Januar 2025 bleibt unsere Firma wegen Betriebsferien geschlossen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es innerhalb dieses Zeitraums zu Verzögerungen kommen kann.

Ab dem 07. Januar 2025 werden wir in der Zeit von 9 bis 18 Uhr wieder direkt für Sie ansprechbar sein.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

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Schlagwort Archiv: außergewöhnliche Belastung

BFH-Urteil zu: Scheidungskosten von der Steuer absetzen

Scheidungskosten von der Steuer absetzen

Bisher konnte man Scheidungskosten von der Steuer absetzen. Das geht laut Bundesfinanzhof (BFH) jetzt nicht mehr. Berücksichtigung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen nicht länger möglich   Scheidungskosten sind anders als nach der bisherigen Rechtsprechung aufgrund einer seit dem Jahr 2013…
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