Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft einer Ehefrau bei mangelnder Leistungsfähigkeit – BGH, Az. XI ZR 50/01
Während der Ehe bürgt häufig ein Ehegatte für den Kredit des anderen Ehegatten. Manchmal sind derartige Bürgschaften aber unwirksam, wenn sie z.B. gegen die guten Sitten verstoßen. Das kann der Fall sein, wenn der bürgende Ehegatte krass finanziell überfordert wird…
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