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Impfpass des Kindes: Anspruch auf Herausgabe persönlicher Unterlagen des Kindes als Annex zum Unterhaltsrecht – OLG Nürnberg, Az. 11 UF 1140/15

InhaltsverzeichnisImpfpass des Kindes: Anspruch auf Herausgabe persönlicher Unterlagen des Kindes als Annex zum Unterhaltsrecht – OLG Nürnberg, Az. 11 UF 1140/15

In einigen Fällen kommt es bei getrennt lebende Ehegatten zum Streit in Bezug auf das Kinder oder die Kinder. Im hier vorliegenden Fall benötigte die Ehefrau und Mutter eines Kindes für das bei ihr lebende Kind den Impfausweis. Der Impfausweis war bei Vater, der ihn nicht herausgeben wollte:

Leitsatz zu Oberlandesgericht Nürnberg, Az. 11 UF 1140/15:

  1. Der Anspruch des Kindes auf Herausgabe seiner persönlichen Unterlagen (hier: Impfpass und Untersuchungsheft) gegen einen Elternteil beruht auf §§ 1601, 1610 II BGB analog.
  2. Es handelt sich gleichwohl um keine eigentliche Unterhaltssache, sondern um eine sonstige Familiensache, mit der ein Anspruch aus dem Eltern-Kind-Verhältnis geltend gemacht wird.
  3. Leben die Eltern getrennt, kann der Anspruch durch den Obhutselternteil in gesetzlicher Verfahrensstandschaft analog § 1629 III BGB geltend gemacht werden.
  4. Auf das Eigentum an den Unterlagen kommt es im Elternstreit nicht an.

 Sachverhalt

Im hier zugrunde liegenden Fall stritten sich getrennt lebende Eheleute. Aus deren Ehe ist ein Kind, geboren am 26.08.2008, hervorgegangen. Das Kind lebt bei der Mutter. Zwischen den Eheleuten sind zahlreiche, auch sorgerechtliche Streitigkeiten anhängig.

Die Mutter des inzwischen siebenjährigen Kindes verlangte von dem Kindesvater die Herausgabe des in seinem Besitz befindlichen Impfpasses und des Untersuchungsheftes. Der Vater verweigerte eine Herausgabe und führte zur Begründung an, dass die Unterlagen nur für die von der Mutter aus seiner Sicht zu Unrecht vorgenommene Schulanmeldung gebraucht würden.

 Amtsgericht bejahte Pflicht zur Herausgabe von Impfpass und Untersuchungsheft

Das Amtsgericht Cham verpflichtete den Vater zur Herausgabe des Impfpasses und des Untersuchungsheftes. Der Mutter habe gemäß § 1361a BGB ein entsprechender Anspruch zugestanden, da es sich bei den geforderten Unterlagen um Haushaltsgegenstände im Sinne der Vorschrift gehandelt habe. Dass der Vater die, seiner Auffassung nach, unrechtmäßige Einschulung habe sanktionieren wollen, habe keine Rolle gespielt. Dieser Umstand habe es nicht gerechtfertigt, die Herausgabe der Unterlagen zu verweigern. Gegen diese Entscheidung legte der Vater Beschwerde ein.

 Oberlandesgericht bejaht ebenfalls Herausgabeanspruch

Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Beschwerde des Vaters zurück. Der Kindsmutter habe der Herausgabeanspruch zugestanden. Jedoch sei dieser nicht auf § 1361a BGB zu stützen, da es sich bei Impfpass und Untersuchungsheft nicht um Haushaltsgegenstände der Eltern handle. Vielmehr seien dies Gegenstände zum persönlichen Gebrauch des Kindes. Der Herausgabeanspruch habe sich daher aus einer entsprechenden Anwendung von §§ 1601, 1610 Abs. 2 BGB ergeben.

Es handele sich gleichwohl um keine eigentliche Unterhaltssache, sondern um eine sonstige Familiensache, mit der ein Anspruch aus dem Eltern-Kind-Verhältnis (§ 266 Abs. 1 Nr. 4 FamFG) geltend gemacht werde.

 Herausgabeanspruch des Obhutselternteils

Zwar stehe der Herausgabeanspruch dem Kind zu, so das Oberlandesgericht. Leben die Eltern aber getrennt und befindet sich das Kind in der Obhut eines Elternteils, sei der Anspruch des Kindes durch den Obhutselternteil im eigenen Namen geltend zu machen. In diesem Zusammenhang komme es nicht darauf an, ob das Obhutselternteil mit den Unterlagen sorgsam oder nicht sorgsam umgehe und ob die Unterlagen derzeit dringend benötigt werden. Zudem seien die Eigentumsverhältnisse über die Unterlagen ohne Bedeutung.

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 24.11.2015 – 11 UF 1140/15 –
Diese Entscheidung betrifft folgende Rechtsgrundlage: § 1601 BGB; § 1610 Abs. 2 BGB
(FamRZ 2016, 563; NZFam 2016, 90; FuR 2016, 184; NJW-RR 2016, 581)

 Weitere Informationen

Der Kindesunterhalt  (Hintergrundtext)