Keine Scheidung wegen schwerer Härte aufgrund hohen Lebensalters und Pflegebedürftigkeit sowie Glaubensgründen – OLG Stuttgart, Az. 18 UF 519/01
Eine Ehe kann nur geschieden werden die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen. Liegen sie vor, kann der andere Ehegatte die Scheidung verhindern, wenn er sich auf einen Härtefall beruft. Das Oberlandesgericht Stuttgart, Az. 18 UF 519/01 mußte entscheiden, ob sich ein 85-jähriger pflegebdürfter…
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