Schlagwort Archiv: § 138 BGB

Ehevertrag bei einseitiger Benachteiligung nichtig: Benachteiligung der finanziell unterlegenen und weniger lebenserfahrenen Ehefrau – OLG Oldenburg, Az. 3 W 21/17 (NL)

Im Ehevertrag kann man viele Dinge für den Fall der Scheidung regeln. Wenn sich z.B. die Ehefrau beim Abschluss des Vertrages in einer Zwangslage befand und ihrem künftigen Ehemann in Lebenserfahrung und Bildung deutlich unterlegen war, kann ein nichtiger Ehevertrag…
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Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags mit von Ausweisung bedrohtem Ausländer – BGH, Az. XII ZB 20/17

Ehegatten haben gemäß § 1405 BGB die Möglichkeit einen Ehevertrag abzuschließen. Aber ein Ehevertrag muss der Wirksamkeitskontrolle von § 138 BGB standhalten und darf nicht sittenwidrig sein. Ein Ehevertrag kann z.B. dann sittenwidrig sein, wenn ein Ehegatte Ausländer ist und…
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