Schlagwort Archiv: Termin zur mündlichen Verhandlung

Wenn der Ehepartner nicht zum Scheidungstermin erscheint

Einvernehmliche Scheidung

Nach Stellung des schriftlichen Scheidungsantrags sieht das Scheidungsverfahren einen Scheidungstermin vor dem örtlich zuständigen Familiengericht vor. Dazu werden die Beteiligten – d.h. beide Ehepartner – persönlich geladen. Doch was passiert, wenn einer der Ehegatten nicht zum Scheidungstermin vor Gericht erscheint?…
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Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahrs: Gericht muss bei verfrühtem Scheidungsantrag nicht Scheidungstermin zwecks Erreichens des Trennungsjahrs verlegen – AG Wismar, Az. 3 F 10/17

Grundsätzlich kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Verkürzung des Trennungsjahrs möglich. Es reicht aus, wenn die Eheleute zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht (Scheidungstermin) seit mindestens einem Jahr…
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