Trennungsvereinbarung

Eine Trennungsvereinbarung wird anlässlich der Trennung von Eheleuten abgeschlossen.

 Inhalt und Zweck einer Trennungsvereinbarung

Die Trennungsvereinbarung zielt regelmäßig auf die Klärung von Fragen ab, die im Zusammenhang mit einer Trennung anstehen, um dadurch zeitaufwendige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dazu gehören etwa Regelungen zum Trennungsunterhalt, wer in der Ehewohnung verbleiben darf oder wo eventuelle vorhandene minderjährige Kinder während der Trennungszeit leben sollen. Oft wird in einer Trennungsvereinbarung auch der Trennungszeitpunkt festgehalten. Der Abschluss einer Trennungsvereinbarung zielt nicht zwingend auf die Beendigung der Ehe. Oft brauchen Eheleute einfach eine Zeit Abstand voneinander, um gemeinsame Probleme lösen zu können. Eine Versöhnung ist daher nicht ausgeschlossen.

Unsere Kanzlei berät Sie gerne und erstellt eine für Sie passende Trennungsvereinbarung.

 Regelungsinhalt einer Trennungsvereinbarung

Eine Trennungsvereinbarung kann sich  – wie bereits oben erwähnt – zunächst auf Regelungen beschränken, welche die Trennungszeit betreffen. Dazu gehören etwa Regelungen:

  1. zum Trennungszeitpunkt
  2. zur Zuweisung der Ehewohnung
  3. zum Trennungsunterhalt  
  4. zum Wohnort der minderjährigen Kinder und zum Besuchsrecht
  5. zum Kindesunterhalt

Erweiterung zur Scheidungsfolgenvereinbarung

Darüber hinaus kann eine Trennungsvereinbarungen auch Regelungen enthalten, die auf eine Scheidung abzielen. In diesem Fall spricht man von einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Dazu gehören Regelungen:

  1. zum nachehelichen Unterhalt
  2. zum Kindesunterhalt
  3. zum Güterstand (insb. Verzicht auf Zugewinnausgleich)
  4. zum Versorgungsausgleich (insb. Ausschluss des Versorgungsausgleichs)
  5. zur Vermögensaufteilung (insb. Aufteilung gemeinsamer Immobilien)
  6. zur Aufteilung des Hausrats (bspw.: Möbel, PKW oder auch Haustiere)
  7. zu laufenden Krediten oder sonstigen Schulden
  8. zur Aufteilung der Scheidungskosten

Die beiden Auflistungen sind nicht abschließend. Es sind noch weitere denkbare Vereinbarungen möglich.

 Einigung mit Ehepartner erforderlich

Wichtige Voraussetzung für den Abschluss einer Trennungsvereinbarung ist die Zustimmung des anderen Ehegatten. Ohne dessen Einverständnis ist der Abschluss einer einvernehmlichen Vereinbarung nicht möglich.

 Notarielle Beurkundung der Trennungsvereinbarung   

Eine Trennungsvereinbarung muss nicht zwingend notariell beurkundet werden. Jedoch werden bestimmte Regelungen in einer solchen Vereinbarung erst durch eine notarielle Beurkundung wirksam. Dies betrifft Regelungen:

  1. zum Zugewinnausgleich
  2. zum Versorgungsausgleich
  3. zur Übertragung von Immobilien
  4. zum nachehelichen Unterhalt   

Wir helfen Ihnen gerne bei der Vermittlung eines Notars, sollten Sie uns mit dem Erstellen einer Trennungsvereinbarung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass zur notariellen Beurkundung grundsätzlich beide Ehegatten persönlich erscheinen müssen.

 Mögliche Unwirksamkeit der Trennungsvereinbarung

Grundsätzlich sind die Ehegatten völlig frei, bei der Erstellung einer Trennungsvereinbarung Regelungen zu treffen. Jedoch gibt es Grenzen. So darf die Vereinbarung nicht sittenwidrig sein oder einen Ehegatten unangemessen benachteiligen. Sie darf auch nicht mittels Drohung oder Täuschung zustande gekommen sein.

 Nachträgliche Änderung der Trennungsvereinbarung

Wünschen beide Ehegatten nachträglich Änderungen an der Trennungsvereinbarung, ist dies natürlich grundsätzlich möglich.