Zusammenleben des Ehemanns mit neuer Partnerin stellt keine unzumutbare Härte im Sinne von § 1565 Abs. 2 BGB dar – OLG Köln, Az. 14 WF 228/91
Wer sich scheiden lassen möchte, muss grundsätzlich mindestens ein Jahr von seinem Ehepartner in Trennung leben (Trennungsjahr). Liegt eine unzmutbare Härte (Härtefall) vor, ist auch eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich. Hat der Ehemann eine neue Partnerin, so ist dies für…
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