Verzicht auf Trennungsjahr bei Erkrankung des Ehegatten aufgrund psychischer Erkrankung des anderen Ehegatten – Kammergericht Berlin, Az. 13 WF 183/17
Das Familiengericht scheidet eine Ehe nur, wenn die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen. Vor Ablauf des Trennungsjahrs ist eine Scheidung nur möglich, wenn eine sogenannte unzumutbare Härte vorliegt, das heißt, dass die Fortsetzung der Ehe dem antragstellenden Ehegatten nicht zugemutet werden kann. Das…
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