Die Zugewinngemeinschaft
Mit der standesamtlichen Heirat treten die Eheleute in den Bund der Ehe. Als Eheleute leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern sie keinen anderen Güterstand vereinbaren. Die Zugewinngemeinschaft regelt die Vermögens- und Eigentumsverhältnisse der Ehepartner während der Ehe und…
Mehr Lesen